B wie Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid wird dem Fahrzeughalter zugestellt, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das kann zum Beispiel zu schnelles Fahren oder die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse sein. Der Bescheid beinhaltet das Vergehen sowie die Strafe, die gemäß Bußgeldkatalog festgeschrieben ist. Beim Strafzettelmanagement im Unternehmen ist einiges zu beachten.

    Bußgeldbescheide einfach und schnell verwalten

    Natürlich kommt es vor, dass Berufs- oder Dienstwagenfahrer:innen ein unliebsames „Knöllchen“ oder gar einen Bußgeldbescheid bekommen. Einmal zu schnell gefahren, Parkscheibe vergessen, im Halteverbot geparkt, keine Rettungsgasse gebildet oder gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung verstoßen – die Liste der möglichen Vergehen ist lang. Für Fuhrparkverantwortliche ist das mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden.

    Ein Bußgeldbescheid – in Unternehmen oft „Owis“ für Ordnungswidrigkeiten genannt – ist ärgerlich und bedeutet immer zusätzlichen Aufwand. Das gilt auch für Strafzettel mit Verwarnungsgeldern von fünf bis 55 Euro. Leider ist das gar nicht so selten, denn statistisch gesehen flattern pro gewerblich genutztem Fahrzeug im Jahr mehrere Owi-Benachrichtigungen in den Firmen-Briefkasten. Wer also 100 und mehr Fahrzeuge betreut, kann sich im Grunde täglich damit befassen. Der Bescheid geht bei einem Firmenfahrzeug nicht an die Mitarbeiter:innen, sondern direkt an den Halter und damit in die Verwaltung des Unternehmens. Was privat oft schnell erledigt sein kann, muss im Unternehmen mit klaren Prozessen hinterlegt sein.

    In jedem Fall müssen Bußgeldbescheide im Rahmen der Fuhrparkverwaltung geprüft und schnell bearbeitet werden, damit die Fristen eingehalten werden. Angaben zur Sache kann das Unternehmen nicht machen, aber die Verursacher (Fahrzeugführer:innen zum entsprechenden Zeitpunkt) müssen ermittelt und die Behörde informiert werden, wo der personalisierte Bescheid und Anhörungsbogen hingeschickt werden muss. Das ist ein Muss, damit Fahrer:innen von Dienst- oder Poolfahrzeugen reagieren und gegebenenfalls Einspruch einlegen können.

    Um gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen zu können, sollte man einige grundlegende Dinge beachten. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate, bei Alkohol- und Drogenverstößen sind es sechs Monate. Bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird, erhalten die Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dazu wird in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Bis zu zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides besteht die Möglichkeit, Einspruch dagegen zu erheben. Läuft die Frist ab, ohne dass Einspruch eingelegt wurde, dann wird die Geldbuße ohne Weiteres fällig. In Deutschland gilt in vielen Fällen nicht – wie in vielen anderen europäischen Ländern – die Halterhaftung. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist. Es droht allerdings die Fahrtenbuchauflage – für den kompletten Fuhrpark, wenn der Halter bei der Aufklärung nicht ausreichend mitwirkt! Und wenn der Halter seine Pflichten nicht eingehalten hat und beispielsweise ein Unfall durch Mängel am Fahrzeug oder durch die nicht unterwiesenen Mitarbeitenden verursacht wurde.

    So oder so entsteht ein zusätzlicher Zeitaufwand, der sich mit einem professionellem Bußgeldmanagement reduzieren lässt. Bei Athlon ist dieses im Rahmen des FullServiceLeasing inklusive.

    „Fuhrparkleiterinnen und -leiter haben Besseres zu tun, als Bußgeldbescheide zu verwalten. Athlon bietet seinen Geschäftskunden eine Bußgeldverwaltung, die eine rechtlich konforme Abwicklung ermöglicht, wenn die Fahrzeuge auf Athlon zugelassen sind. Vor allem ist der Zeitaufwand auf ein Minimum reduziert“, unterstreicht Norbert Gerits, Teamleiter Logistik bei Athlon.

    Empfehlenswert ist hier ein FullServiceLeasing-Vertrag, der perfekt abgestimmte Servicepakete und eine hohe Flexibilität bietet. Die All-in-one-Lösung bietet ein breites Portfolio an Servicebausteinen. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig. Von Tankkarte und Reifenservice, über Reparatur und Wartung sowie Führerscheincheck bis hin zu GEZ-Gebühr, Kfz-Steuer und Bußgeldverwaltung – alles kann Bestandteil des Leasingpakets bei Athlon sein.

    „Wir bieten für Fuhrparkverantwortliche viele weitere Möglichkeiten, um ihren Arbeitsaufwand zu minimieren“, so Norbert Gerits weiter.

    Tipps zum Umgang mit Strafzetteln und Bußgeldbescheiden*

    Analysieren
    Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht nur für die eigenen Mitarbeiter:innen wichtig. Die Analyse des Verstoß-Aufkommens kann Anzeichen dafür geben, dass mehr getan werden muss, als den Bescheid zu bearbeiten und weiterzuleiten: Schulungen, Fahrertrainings, Abmahnungen oder andere Konsequenzen.
    Fahrer:innen schulen und sensibilisieren
    Bei der Einweisung und jährlichen Unterweisung sollten insbesondere festgestellte Häufungen Thema sein.
    Dokumentieren
    Gibt es Rückfragen der Behörden, sollte die Fuhrparkverwaltung nachweisen können, was wann wie bearbeitet und an wen weitergeleitet worden ist.
    Nachhalten
    Wer das Behördenschreiben an den/die Fahrzeugführer:in zur Erledigung weiterleitet sollte sicherstellen, dass die Fristen eingehalten werden. Letztendlich ist der Halter zur Mitwirkung verpflichtet.

    *Unsere Inhalte und Tipps beziehen sich auf aktuelle, allgemein zugängliche Informationen (Recherche Mai 2022) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Für den individuellen Fall empfehlen wir bei Unklarheiten immer eine juristische Prüfung durch kundige Jurist:innen.

    Athlon FullServiceLeasing

    Athlon FullServiceLease ist eine All-in-one-Lösung. Alle gewünschten Dienstleistungen werden in die monatlichen Raten inkludiert. Perfekt abgestimmte Servicepakete, genau nach Ihren Vorstellungen und Erwartungen. Hohe Flexibilität durch zahlreiche Auswahlmöglichkeiten bei Fahrzeug- und Flottenservices. Maßgeschneidertes Leasing mit höchster Flexibilität.