C wie Car Policy

Die Car Policy – auch Dienstwagenrichtlinie oder -ordnung genannt – regelt alles rund um den Dienstwagen. Darin wird beispielsweise festgelegt, welche Mitarbeiter:innen unter welchen Voraussetzungen einen Dienstwagen nutzen dürfen. Auch Markenauswahl, Klasse, Ausstattung und Preis des Fahrzeugs können in der Car Policy geregelt sein.

    Dienstwagennutzung richtig regeln

    Der Dienstwagen stellt einen sehr wichtigen Teil der Unternehmensmobilität dar. Ein dienstlich genutztes Fahrzeug gehört zu den Betriebsmitteln eines Arbeitgebers und erfüllt seinen Zweck darin, notwendige Aufgaben im Berufsalltag erledigen zu können. Darüber hinaus ist die Bereitstellung eines dienstlichen Fahrzeugs ein gerne genutztes Mittel zur Mitarbeitermotivation. Die Car Policy regelt alles rund um den Dienstwagen und beinhaltet beispielsweise, wer den Wagen nutzen darf, wie sich die Nutzungsdauer gestaltet und gibt für Dienstwagennutzer:innen eine Auswahl an Marken und Modellen vor.

    Wer seinen Mitarbeiter:innen einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, sollte nicht auf eine Car Policy verzichten. Damit ersparen sich Unternehmen nicht nur Kommunikationsaufwand, sondern auch hohe Rechnungen, indem Leistungsinhalte und Ausstattungsmöglichkeiten der Fahrzeuge schriftlich eindeutig geregelt sind. In erster Linie bietet eine Car Policy also Kalkulationssicherheit und kann gleichzeitig die Mitarbeiter:innen motivieren. Bei der Ausgestaltung der Dienstwagenordnung sollten insbesondere Aspekte wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Unternehmen, die einen besonders großen Wert auf Nachhaltigkeit legen, können über eine Car Policy außerdem die Fahrzeugwahl besonders nachhaltiger Elektrofahrzeuge zusätzlich bonifizieren. Fuhrparkleiter:innen können somit eine wichtige Steuerungsfunktion bei der Fahrzeugwahl der Nutzer:innen einnehmen. Die Folgekosten der späteren Fahrzeugnutzung sind im Wesentlichen abhängig von der Auswahl des Fahrzeugs, der Ausstattung, der Motorisierung und der Antriebsart. Um die Nachhaltigkeit im Fuhrpark zu fördern, werden häufig spezielle Antriebsarten vorgegeben und die Leistung der Fahrzeuge oder des Verbrauchs eingeschränkt. Sämtliche nutzerbezogenen Rechte und Pflichten wie beispielsweise Umgangsregeln mit dem Fahrzeug sind nicht Teil der Car Policy, sondern des Nutzungsüberlassungsvertrags.

    Vor der Gestaltung der Car Policy sollten zunächst immer die individuellen Bedürfnisse geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach der Antriebsart und nach den benötigten Ausstattungsmerkmalen.

    „‘One Size fits all‘ trifft beim Thema Car Policy nicht zu“, weiß Stefan Fölting, Manager Produktmanagement, Innovation, Marketing & Rent bei Athlon, und ergänzt „Diese sollte die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitenden berücksichtigen.“

    Checkliste Car Policy

    Eine Car Policy ist immer individuell und muss auf das Unternehmen und die Mitarbeiter:innen abgestimmt sein. Im Wesentlichen sollten aber folgende Punkte Berücksichtigung finden:

     

    Benutzerkreis
    Nutzungsdauer
    Marken und Modelle
    Ausstattungsmerkmale
    Kostengrenzen
    Antriebsarten
    Weiterführende Regelungen hinsichtlich der Nutzung von Elektrofahrzeugen (z.B. Begrenzung der Fahrzeugleistung, vorgeschriebene Kilometerzahl im Elektromodus bei Plugin-Hybriden)
    Bonus-/ Malus Regelungen
    Steuerliche Regelungen

    Die Car Policy ist ein wesentlicher Baustein, um Anforderungen und Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Athlon bietet darüber hinaus mit Lease2Motivate ein Modell an, mit dem Firmenfahrzeuge auch privat genutzt werden können. Es besteht die Möglichkeit, das eigene Auto individuell zu konfigurieren. Einschränkungen über die Car Policy wie Marke und Modell spielen hierbei keine Rolle. Mit Lease2Motivate bietet Athlon ein attraktives Leasingmodell, dass die Mitarbeitermotivation steigert, die Arbeitgebermarke stärkt und steuerliche Vorteile bietet. Dank des FullService-Angebotes sind außerdem Aspekte wie Reparatur und Wartung, Bereifung und Versicherung inklusive.