D wie Dienstwagenrechner

Steht Arbeitnehmer:innen ein Dienstwagen zu, besteht meistens die Möglichkeit, diesen privat zu nutzen. Der daraus entstandene geldwerte Vorteil muss allerdings versteuert werden. Dazu gibt es die Pauschalbesteuerung, wie z.B. die Ein-Prozent-Regelung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren und die Berechnung per Fahrtenbuch. Ein Dienstwagenrechner kann ermitteln, welche Nutzungswertmethode die sinnvollere ist.

    Dienstwagenrechner

    Nicht selten steht Arbeitnehmer:innen der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Um den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil zu versteuern, hat man die Möglichkeit zwischen der Pauschalbesteuerung und der Berechnung per Fahrtenbuch zu wählen.

    Bei der Pauschalbesteuerung – oder auch Listenpreismethode genannt – muss von den Mitarbeitenden pauschal ein festgesetzter Prozentsatz des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Diesel- oder Benzinmotor beträgt dies 1% des Bruttolistenpreises. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Plug-In Hybrid Fahrzeuge erfolgt eine Halbierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Bei rein elektrischen Fahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage sogar geviertelt. Der Bruttolistenpreis gilt dabei unabhängig vom Alter des Fahrzeugs – also auch für einen günstig gekauften Gebrauchtwagen würde der ursprüngliche Neuwagenpreis angesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung hängt auch mit der Ausstattung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zusammen. Nachträglich eingebautes Zubehör muss hingegen nicht mit einberechnet werden. Die Ein-Prozent-Regelung darf angewendet werden, wenn der Dienstwagen zu mindestens 50 Prozent für dienstliche Zwecke genutzt wird. Überwiegt die Nutzung für private Zwecke, dann ist die Berechnung mit der Fahrtenbuchmethode unerlässlich. Bei der Ein-Prozent-Methode kommen für die Wege zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte monatlich pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer hinzu. Fallen weniger als 15 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an, kann es sinnvoller sein, eine Einzelbewertung anstatt der pauschalen Methode vorzunehmen. In diesem Fall werden die tatsächlichen Fahrten mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer erfasst.

    Private und dienstliche Fahrten trennen

    Bei der sogenannten Fahrtenbuchmethode werden, anders als bei der Ein-Prozent-Regelung, die tatsächlich anfallenden privaten und geschäftlichen Kosten getrennt dokumentiert. Hierbei müssen alle entstandenen Kosten des Dienstwagens separiert werden und die Mitarbeiter:innen dokumentieren mithilfe des Fahrtenbuchs jede einzelne Fahrt genau. Die Trennung von privater und dienstlicher Fahrt ist dabei unabdingbar. Die errechneten Kosten für die privaten und dienstlichen Fahrten werden umgerechnet und der private Anteil wird versteuert. Damit das Finanzamt diese Methode anerkennt, darf keine nachträgliche Veränderung am Fahrtenbuch stattfinden. Weiterhin ist zu beachten, dass bei privaten Fahrten im Fahrtenbuch nur die gefahrenen Kilometer zu notieren sind. Handelt es sich um eine Fahrt aus dienstlichem Anlass, sind weitere Angaben wie Datum, Fahrer:in, Zweck der Fahrt, Name und Anschrift des besuchten Kunden, Abfahrtsort und Kilometerstand sowie Ankunftsort und Kilometerstand zu notieren.

    Wichtig ist, dass die Berechnungsmethode nur bei einem Wechsel des Firmenwagens innerhalb des Jahres geändert werden kann. Ansonsten muss man sich zu Beginn des Jahres auf eine Methode festlegen und diese beibehalten. In Zeiten der Pandemie, in denen viele Dienstwagenfahrer:innen vorwiegend von Zuhause aus gearbeitet haben, gibt es besondere Auswirkungen. Homeoffice kann den geldwerten Vorteil reduzieren, wenn der Firmenwagen an weniger als 180 Tagen im Jahr für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet wurde. In diesem Fall kann eine Minderung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils geltend gemacht werden. Dabei ist wichtig, dass Sozialversicherungsbeiträge, die auf eine erhöhte Dienstwagenbesteuerung entfallen, nicht rückwirkend korrigiert werden können. Bei der Einzelbewertung beziehungsweise Fahrtenbuchmethode ist es allerdings möglich, die geringeren Beiträge zur Sozialversicherung direkt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

    Um den Überblick zu behalten und die Methode anzuwenden, die am besten ist, kann ein Dienstwagenrechner sinnvoll sein.  Er unterstützt, zu ermitteln, wie mit dem Dienstwagen finanzielle Vorteile gesichert werden können und welche Nutzungswertmethode vorteilhaft ist.

    *Unsere Inhalte und Tipps beziehen sich auf aktuelle, allgemein zugängliche Informationen (Recherche Juni 2022) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Für den individuellen Fall empfehlen wir bei Unklarheiten immer eine rechtliche Prüfung durch kundige Jurist:innen oder Steuerexpert:innen.