G wie Gap-Versicherung

Durch die GAP-Versicherung werden Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Kaskoversicherung und Neuwertentschädigung abgesichert. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl schließt sich dadurch die mögliche Lücke (Englisch: gap) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und den noch offenen Forderungen der Leasinggesellschaft

    Erleidet ein Leasingfahrzeug einen Totalschaden oder wird gestohlen, müssen die vertraglich vereinbarten Forderungen der Leasinggesellschaft dennoch bezahlt werden. Die GAP-Versicherung kommt als Zusatzbaustein der Kaskoversicherung für die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des geschädigten oder abhanden gekommenen Fahrzeugs und dem Restleasingwert auf. Flottenverantwortliche schützen sich damit vor nicht kalkulierbaren Kosten.

    Während die klassische Vollkaskoversicherung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls lediglich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übernimmt, bezahlt die GAP-Versicherung die Lücke zwischen Wiederbeschaffungs- und Ablösewert. Der Wiederbeschaffungswert benennt, was ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug wert ist. Der Ablösewert beziffert den Neupreis des betroffenen Wagens abzüglich der bereits geleisteten Leasingraten. Auch in vielen anderen Fällen, in denen ein geleastes Fahrzeug aufgrund eines Schadenfalls nicht mehr genutzt werden kann und deshalb vorzeitig abgelöst werden muss, kann der GAP-Schutz helfen. Der Begriff leitet sich von „gap“, dem englischen Begriff für „Lücke“, ab.

    Folgekosten reduzieren

    Grundsätzlich ist der GAP-Schutz für alle geleasten oder finanzierten Fahrzeuge empfehlenswert. In der Regel liegt die Leasingrestforderung, die sich aus den noch ausstehenden Leasingraten und dem aktuellen Restwert des Fahrzeugs zusammensetzt, über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Und Leasingnehmer sind im Schaden- oder Verlustfall dazu verpflichtet, Leasinggeber für den (Wert-)Verlust des Fahrzeugs zu entschädigen. Durch die GAP-Deckung können Fuhrparkverantwortliche dieses Kostenrisiko ausschalten und die Zahlung des vertraglich vereinbarten Restleasingwerts im Rahmen der ursprünglichen Kalkulation leisten und in ein Ersatzfahrzeug investieren. Finanzielle Lücken werden mit dem Differenzschutz aufgefangen und Folgekosten entsprechend minimiert.

    „Die GAP-Versicherung als Zusatz zur Vollkaskoversicherung stellt bei minimalem Kostenaufwand die bestmögliche Absicherung für Leasingfahrzeuge dar“, unterstreicht Andreas Huber, Manager Claims & Insurance bei Athlon.

    Auch wenn in die Kaskoversicherung eine Neuwertentschädigung integriert ist, lohnt es sich, zusätzlich über den GAP-Schutz nachzudenken. Denn die Neupreisentschädigung hat in der Regel nur eine Laufzeit von zwölf oder maximal 24 Monaten und berechnet sich abzüglich des bestehenden Restwerts. Die Neupreisentschädigung setzt voraus, dass die Entschädigungsleistung binnen zwei Jahren nach der Feststellung des Schadens zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder zur Reparatur verwendet wird. Die GAP-Versicherung kann also eine sinnvolle Ergänzung sein, die immer dann greift, wenn die Neuwertentschädigung nicht in Frage kommt. Über eine Risikoanalyse können Flottenbetreiber herausfinden, ob sich eine entsprechende Erweiterung des Vollkaskoschutzes rentiert.

    Leasingverträge überprüfen

    In vielen Leasingverträgen ist eine Differenzdeckung standardmäßig integriert. Das ist aber kein Muss. Fuhrparkverantwortliche sollten sich daher die Verträge genau durchlesen und sich gegebenenfalls selbst um einen Zusatz zur Vollkasko kümmern. Ein nachträglicher Abschluss ist möglich. Die freiwillige Zusatzversicherung endet automatisch mit Ende des Leasingzeitraums. Sollte im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung festgelegt worden sein, wird diese von der GAP-Summe abgezogen.