G wie GEZ-Gebühr

Der monatliche Rundfunkbeitrag – immer noch gerne GEZ-Gebühr genannt – dient der finanziellen Absicherung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese Gebühr muss grundsätzlich auch für betriebliche Fahrzeuge entrichtet werden. Allerdings wird hier in der Regel mit 6,12 Euro nur ein Drittel der Summe fällig.

    Mit dem allgemein als GEZ-Gebühr bezeichneten Betrag ist die monatliche Rundfunkabgabe an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeint. Diese summiert sich für gewöhnlich auf 18,36 Euro, für Flottenfahrzeuge verringert sich der Beitrag auf 6,12 Euro. Einige Leasinggesellschaften, wie auch Athlon, integrieren auf Wunsch den Rundfunkbeitrag als Serviceleistung in den Leasingvertrag.

    Die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich zu einem großen Teil aus den monatlich erhobenen Rundfunkabgaben. Diese Gebühr (seit 2013 Servicebeitrag) ist nicht nur für gewerbliche Betriebsstätten zu bezahlen, sondern zu einem Drittel auch für die meisten Dienstwagen. Das betrifft insbesondere zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M und N inklusive G sowie Omnibusse der Klassen M 1-3.

    Dabei gilt gemäß ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice*: Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Bis auf wenige Ausnahme wie Büros in beitragspflichtigen Privatwohnungen, Betriebsstätten für ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter:innen sowie reine Funktionsstätten ohne eigenen Arbeitsplatz fallen sämtliche Betriebsstätten unter die Beitragspflicht. Der erste Dienstwagen, der nicht ausschließlich privat genutzt wird, ist dabei von der GEZ befreit. Für jedes weitere Kraftfahrzeug ist ein Drittelbeitrag von monatlich 6,12 Euro zu entrichten.

    Sonderfall Bürogemeinschaft

    Vorsicht gilt bei mehreren Unternehmen in einem Gebäude. Dabei handelt es sich unter Umständen um Bürogemeinschaften. Und zwar immer dann, wenn die Einheiten nicht räumlich getrennt sind und beispielsweise über einen gemeinsamen Empfangsbereich verfügen. In diesem Fall reicht eine Anmeldung für alle Beteiligten aus. Allerdings ist dann nur der erste Dienstwagen der Person beitragsfrei, die den Bürokomplex beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angemeldet hat. Für alle anderen sind sämtliche Firmenfahrzeuge beitragspflichtig und benötigen eine eigene Beitragsnummer. Diese wird einem mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

    Serviceorientierte Leasingverträge

    Athlon Germany bietet die Rundfunk- und Fernsehbeiträge als Bestandteil der Leasingverträge an, um Fuhrparkverantwortlichen die Arbeit zu erleichtern. Im Rahmen des FullServiceLeasing besteht die Möglichkeit, weitere Dienstleistungen hinzuzubuchen, welche dann direkt mit der monatlichen Leasingrate verrechnet werden. Wird der Servicebaustein GEZ-Gebühr genutzt, kümmert sich Athlon unter anderem um die Anmeldung beim Beitragsservice, das Begleichen der Beiträge und meldet nicht mehr gefahrene Fahrzeuge ab.

    Alternativ können sich Flottenverantwortliche über www.rundfunkbeitrag.de selbst um die fristgerechte Anmeldung und Bezahlung der monatlichen Gebühr kümmern.

     

    *Unsere Inhalte und Tipps beziehen sich auf aktuelle, allgemein zugängliche Informationen (Recherche Juli 2022) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Für den individuellen Fall empfehlen wir bei Unklarheiten immer eine juristische Prüfung durch kundige Jurist:innen. Weitere Informationen zur GEZ-Gebühr finden Sie zudem unter www.rundfunkbeitrag.de.