I wie Instandhaltung

Wer ein Fahrzeug least, verpflichtet sich zur regelmäßigen Durchführung der vom Hersteller vorgegebenen Wartungen. Serviceintervalle unterscheiden sich zum Teil sehr stark nach Hersteller und Fahrzeug. Gerade mit dem fortschreitenden Einzug der Elektromobilität ändern sich gewohnte Serviceereignisse. Die Serviceintervalle können dem Bordbuch des jeweiligen Fahrzeugs entnommen werden oder in der zuständigen Herstellerwerkstatt erfragt werden.

    Im Rahmen eines Leasingvertrags sind Leasingnehmer zum sorgfältigen Umgang sowie zur Pflege und Instandhaltung verpflichtet. Das bedeutet, das Fahrzeug ist in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Dazu gehören auch regelmäßige Wartungen und Werkstatttermine, die durch den Hersteller vorgegeben sind.

    Die Instandhaltung und regelmäßige Wartung eines Fahrzeugs spielen aus verschiedenen Gründen eine wichtige Rolle. Selbst bei neuen Fahrzeugen können Schäden oder kleine Defekte auftreten, die in der Regel zeitnah beseitigt werden müssen. Das garantiert die volle Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Fahrzeugs. Insbesondere bei Fahrzeugen im gewerblichen Gebrauch sind diese Aspekte von besonderer Relevanz, schließlich sind Fuhrparkleiter:innen für die Einhaltung der Halterpflichten, der Unfallverhütungsvorschriften und für die Sicherheit der Mitarbeitenden im Umgang mit dem Fahrzeug verantwortlich. Zudem dient die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeuge dazu, im Falle eines Falles die Garantieansprüche in vollem Umfang gewährleisten zu können. Auch Ärger am Vertragsende kann vermieden werden.

    In der Regel sind die Wartungsintervalle zeit- beziehungsweise kilometerabhängig. Je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Je nach Fahrzeugtyp und -hersteller können die Intervalle zusätzlich variieren. Mittlerweile sind viele Fahrzeuge mit einem flexiblen Wartungssystem ausgestattet, das auf eine nötige Inspektion hinweist – auch unabhängig von Zeit oder Kilometerstand. Ansonsten können die Serviceintervalle auch dem Bordbuch des jeweiligen Fahrzeugs entnommen oder in der zuständigen Herstellerwerkstatt erfragt werden.

    Unterschieden wird zwischen kleinen und großen Inspektionen. Bei der kleinen können beispielsweise Öl-Wechsel, Nachfüllen des Kühlwassers, Austausch von Luft- und Innenraumfiltern oder die Überprüfung der Scheibenwischeranlage fällig werden. Die große Inspektion ist dann vor allem um Sicherheitsaspekte ergänzt. Dabei geht es um die Überprüfung der Elektrik, des Motors, der Bremsen, der Lenkung, der Karosserie oder des Getriebes. Zuständig sind hier die jeweiligen Herstellerwerkstätten. Zudem kann über die Werkstattpartnersuche der Athlon Homepage der passende Partner gesucht werden.

    „Für die Kosten der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen im Regelfall die Leasingnehmer auf. Unsere Kunden entscheiden sich jedoch meist für den Servicebaustein Reparatur und Wartung. Durch den Servicebaustein Reparatur und Wartung kümmern wir als Athlon uns um die Abwicklung von Wartungen und Reparaturen und den damit verbunden Zahlungsabwicklungen mit dem Autohaus. Das schützt unsere Kunden vor zusätzlichen, nicht einkalkulierten Kosten“, erläutert Patrick Stieger, Teamleiter Maintenance & Repair bei Athlon.