K wie Kfz-Steuer

Bei der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) handelt es sich um eine Bundessteuer, die von der Bundesfinanzverwaltung erhoben wird und für alle im deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge gilt. Sie ist jährlich vom Fahrzeughalter zu bezahlen.

    Die Kraftfahrzeugsteuer gilt für alle im deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge und wird jährlich vom Hauptzollamt erhoben. Finanziert werden mit Hilfe der Kfz-Steuer Schäden, die durch die Straßennutzung entstehen oder auch der Ausbau des Straßennetzes.

    Das Verursacherprinzip ist Grund für die Einführung der Kfz-Steuer: Schäden, die durch die Nutzung der Straßen vonseiten der Fahrzeughalter entstehen, können dank der Steuereinnahmen repariert werden. Des Weiteren wird der Ausbau des Straßennetzes durch die Einnahmen finanziert. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Seit 2014 sind die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-angelegenheiten.

    Alle Halter von Kraftfahrzeugen, die in Deutschland betrieben werden, sind zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Neben Haltern von inländischen Fahrzeugen betrifft das auch Halter von ausländischen Fahrzeugen in Deutschland, alle Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händlerkennzeichen) und Oldtimer-Kennzeichen. Zudem muss die Kfz-Steuer auch bei der widerrechtlichen Nutzung von Fahrzeugen gezahlt werden, beispielsweise, wenn Personen mit einem nicht zugelassenen Wagen auf öffentlichen Straßen fahren.

    Umweltfreundlichkeit senkt die Steuer

    Die Kriterien, nach denen sich die Steuerhöhe errechnet, sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO2-Ausstoß sollen stärker besteuert, umweltfreundlichere Fahrzeuge dagegen steuerlich entlastet werden. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich demnach nach dem Verbrauch des Fahrzeugs, der Größe des Hubraums und nach der Einstufung in eine Schadstoffklasse. Über den Kfz-Steuer-Rechner* des Bundesministeriums für Finanzen lässt sich die jährlich fällige Steuer einfach ermitteln. In der Eingabemaske werden Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO2-Wert eingegeben. Die letzteren beiden Werte können der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnommen werden.

    Je nachdem, ob es sich um einen Benziner oder einen Dieselmotor handelt, werden folgende Grundbeträge veranschlagt: Benziner zwei Euro je 100 Kubikmeter Hubraum, Diesel drei Euro je 100 Kubikmeter Hubraum. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Kosten bei einem erhöhten CO2-Ausstoß. Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer beläuft sich auf rund 9,5 Milliarden Euro im Jahr mit einem Fahrzeugbestand von rund 66 Millionen Kraftfahrzeugen und Anhängern.

    Einen Sonderfall stellt das Elektroauto dar. Da die Kfz-Steuer eine ökologische Steuer ist, gibt es bei einer Erstzulassung von Elektroautos bis zum 31. Dezember 2025 eine Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren, allerdings längstens bis 2030. Des Weiteren gibt es Chancen auf Kfz-Steuerbefreiungen und -minderungen für Landwirtschafts- und Forstmaschinen, Einsatzfahrzeuge, schwerbehinderte Fahrzeughalter und Schausteller.

    „Auch Fuhrparkverantwortliche müssen sich mit der Kfz-Steuer auseinandersetzen. Um bei diesem zeitintensiven Thema zu unterstützen, bieten wir bei Athlon im Rahmen des FullServiceLeasings die Abwicklung und Bezahlung der Kfz-Steuer für die Vertragslaufzeit an“, erklärt Stefan Fölting, Manager Product Management & Marketing von Athlon.

    Selbstverständlich werden nur die Ist-Kosten berechnet (Soll-Ist-Abgleich am Vertragsende), Verwaltungskosten fallen nicht an. Komfortabler geht’s nicht: Die KfZ-Steuer wird während der Leasinglaufzeit direkt gemeinsam mit der monatlichen Leasingrate abgebucht.

     

    *Dieser Link führt auf eine externe Seite, die nicht von Athlon Germany GmbH betrieben wird. Athlon Germany GmbH übernimmt keine Haftung für die dort hinterlegten Inhalte.