M wie Mehr- und Minderkilometer

Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung wird die Kilometerleistung des Fahrzeugs für die Vertragslaufzeit festgelegt. Wenn Leasingnehmer:innen diesen Wert über- oder unterschreiten, kommt es zu Mehr- oder Minderkilometern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten oder es wird Geld zurückerstattet.

    Mehr- und Minderkilometer

    Vor Abschluss eines Leasingvertrags wird die Kilometerleistung des Fahrzeugs für die Vertragslaufzeit festgelegt – sofern es sich um einen Kilometervertrag handelt. Da die tatsächlich gefahrenen Kilometer meist nicht auf den Punkt genau mit der Vereinbarung übereinstimmen, kommt es zu Mehr- oder Minderkilometern. Im Falle von Mehrkilometern bedeutet dies, dass Leasingnehmer:innen pro Kilometer einen im Vertrag festgelegten Betrag nachzahlen müssen. Bei Minderkilometern wird der festgelegte Betrag von der Leasinggesellschaft erstattet. Insbesondere seit Corona hat sich das Arbeitsleben gewandelt. Was bedeuten hybride Arbeitsmodelle und flexible Mobilität für Kilometerverträge?

    Wenn ein Leasingfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit deutlich mehr Kilometer gefahren ist als vereinbart, spricht man von Mehrkilometern. In diesem Fall ist auch der Verschleiß des Fahrzeugs höher als ursprünglich eingeplant. Wird ein Leasingauto mit weniger Kilometern als vereinbart auf dem Tacho zurückgegeben, handelt es sich um sogenannte Minderkilometer. Die Abnutzung des Fahrzeugs ist geringer, wenn weniger gefahren wurde. Aus diesem Grund gibt es diese Regelung für Mehr- und Minderkilometer in Leasingverträgen.

    Fuhrparkverantwortliche sollten die aktuelle Kilometerleistung regelmäßig überprüfen, um hohe Mehrkosten zu vermeiden. Fällt rechtzeitig auf, dass ein Fahrzeug die vereinbarte Kilometerleistung nicht einhalten kann, kann der Einsatz des Fahrzeugs im Fuhrpark möglicherweise reduziert werden. In den meisten Fällen ist es außerdem möglich, die Fahrleistung auch während der Laufzeit anzupassen. So können die Raten leicht erhöht oder gesenkt werden. Häufig gibt es außerdem einen Freibetrag. Bis zu dieser Grenze werden weder Nachzahlungen fällig noch erhalten Kunden eine Erstattung.

    Budgetsicherheit und Transparenz

    „Kunden wollen Budgetsicherheit und Transparenz, daher sollten Abweichungen  der Laufleistung in beide Richtungen fair abgerechnet werden“, sagt Martin Altmann, Teamleiter Key Account Management Bestandskunden Business Nord von Athlon Germany.

    Die Vereinbarungen über die Vergütung für Mehr- und Minderkilometer sind darauf gerichtet, die Ansprüche aus dem Leasingverhältnis an die tatsächliche Nutzung anzupassen. Deshalb ist es sinnvoll, bei absehbarer Über- oder Unterschreitung frühzeitig mit dem Leasinganbieter in Kontakt zu treten. So kann bei Bedarf frühzeitig eine angepasste Leasingrate vorgeschlagen werden. Der große Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass es am Ende des Leasingvertrags nicht zu unangenehmen Überraschungen durch etwaige Nachzahlungen für Mehrkilometer kommt. Dies schafft Klarheit für alle Vertragspartner und ermöglicht ein auf den Kunden zugeschnittenes Vertragsmanagement.

    „So behalten Fuhrparkmanager:innen den Überblick und haben eine Steuerungsmöglichkeit, wenn hybride Arbeitsmodelle und individuelle Mobilitätslösungen für Mitarbeiter:innen ein hohes Maß an Flexibilität fordern“, unterstreicht Martin Altmann.