Die Technik rund um Mobilität hat sich rasant weiterentwickelt. Die Gesetzgebung reagiert langsam.
    Doch der Plan steht: Der private Einbau von Wallboxen soll künftig gesetzlich erleichtert werden. Dafür hat der Bundesrat im Oktober einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet. Danach soll vieles leichter werden.

    Aufladen an der Steckdose verboten

    Dieser Hinweis findet sich immer häufiger in den Tiefgaragen größerer Mietshäuser. Denn das Laden an der Haushaltssteckdose braucht nicht nur viel Zeit, sondern birgt auch Gefahren. Die Leitung kann derartige Mengen an Strom und den dauerhaften Betrieb nicht ausreichend bewältigen. Also besser eine Wallbox installieren - sie verlangt Drehstrom mit 400 Volt, also Starkstrom, und lädt das E-Auto fünf- bis zehnmal schneller. Noch gibt es allerdings zu wenige. Das liegt v.a. auch daran, dass der Einbau von Wallboxen zu Hause rechtlichen Hürden begegnet:
    Hauseigentümer können – da sie regelmäßig von keiner Zustimmung Dritter abhängig sind - relativ einfach Abhilfe schaffen und eine sogenannte Wallbox auf ihrem Grundstück installieren. Anders die Situation bei Mietern:  sie sind von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängig. Und auch Wohnungseigentümer benötigen bisher für den Einbau dieses Sondereigentums einen einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung. So ist die Lage zum jetzigen Zeitpunkt.

    Mieter sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters haben, dass an ihrem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Laut Gesetzesentwurf gilt das für Stellflächen, die zur ausschließlichen Nutzung angemietet wurden. Vermieter können die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern, wenn sie sich dem Mieter gegenüber verpflichten, sofort eine zumutbare Lademöglichkeit zu schaffen. Oder wenn die unveränderte Erhaltung des Gebäudes Priorität hat. Was aber ist eine zumutbare Lademöglichkeit? Der Vermieter müsste dann einen bereits mit Ladeinfrastruktur ausgestatteten Stellplatz zu Verfügung stellen. Ob das praktikabel ist, bleibt fraglich.

    Und wer übernimmt die Kosten? Mieter oder Vermieter? Im Schnitt kostet eine Ladelösung zusammen mit Verkabelung und Installation durch einen Fachmann 1000 bis 3000 Euro. Im Gesetzesentwurf müsste also noch einiges ergänzt werden, damit auch die Kostenübernahme klar definiert ist und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden können.

    Bei Wohnungseigentümern liegt der Fall anders. Hier ist neu, dass zum Beschluss eine einfache Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft genügt und nicht mehr wie bisher alle einverstanden sein müssen.

    Die Zukunft fährt elektrisch – so viel steht fest. In dieser Hinsicht ist der Gesetzesentwurf ein erster Schritt, aber noch nicht die ultimative Lösung. Auch das Europäische Parlament plant, dass bei Neubauten oder Sanierungen mit mehr als zehn Parkplätzen Vorverkabelungen gelegt werden müssen, die eine spätere Installation von Ladestationen erleichtern. Diese EU-Richtlinie soll 2020 in Kraft treten und dürfte nachhaltig Impulse setzen. Noch sind die Gesetzesänderungen nicht verabschiedet.  Bis es so weit ist, kann es dauern.

    Unabhängig von den Änderungen gelten für Auswahl und Einbau von privaten Ladestationen folgende Regeln.

    Komplexer Einbau, einfache Lösung.

    Zunächst muss das richtige Wallbox-Modell gefunden werden. Unterschiede gibt es vor allem in den technischen Zusatzleistungen. So können bei einer intelligenten und vernetzten Ladestation per Smartphone-App oder Web-Browser wichtige Funktionen gesteuert und Statistiken ausgelesen werden. Noch vor Einbau einer geeigneten Wallbox muss sie genehmigt werden. Von möglichen Miteigentümern genauso wie vom jeweiligen Netzbetreiber. Bei der Installation gilt es auch, den passenden Stromtarif auszuwählen. Wer seinen Dienstwagen über die private Wallbox laden möchte, muss vorher klären, wie die Stromkosten abgerechnet werden. Ein Ladekabel mit integriertem Zähler könnte eine Lösung sein. Steuerrechtlich sind solche Lösungen von Vorteil, denn monatliche Pauschalen von 10 bis 50 Euro werden steuerbefreit als Auslagen ersetzt. Übrigens dürfen Sie bei Ihrem Arbeitgeber steuerfrei Strom laden.

    Wer sich diesen Aufwand, für seinen Dienstwagen eine Wallbox zu installieren, sparen möchte, ist bei Athlon bestens aufgehoben: Zusammen mit unserem Partner New Motion beraten wir nicht nur zur Infrastruktur, sondern bieten weitere Services zum Thema Elektromobilität im Fuhrpark. Denn auch hier gilt: Gut dran ist, wer gut beraten ist. Am besten, Sie vereinbaren direkt einen Beratungstermin mit einem unserer E-Mobility Experten.