Wonach suchen Sie?

    Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um Ihr Leasing- oder Mietfahrzeug und das Fuhrparkmanagement bei Athlon.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen in unseren FAQ allgemeiner Natur sind und von den individuellen Car Policies Ihres Arbeitgebers abweichen können.

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    Athlonline

    Die Nutzung von Athlonline ist von Anfang an kostenlos – ganz gleich, ob Sie Athlonline als Interessent oder hoffentlich später als Kunde verwenden: Es kostet Sie keinen Cent.

    Athlonline bietet enorme Vorteile bei der Optimierung von Prozesskosten. Es gilt die Faustregel: Je größer der Fuhrpark und je offener die Car Policy, desto höher ist das Einsparpotenzial. Einsparungen von 20–30 % der Prozesskosten sind realistisch – bei großen Fuhrparks summiert sich das schnell auf Millionenbeträge. Bereits ab etwa 20 bis 30 Fahrzeugen sorgt Athlonline für eine spürbare Entlastung. Und Spaß macht Athlonline schon ab dem ersten Fahrzeug.

    Grundsätzlich ja – Athlon bietet Full-Service-Leasing für alle Pkw- und Lkw-Typen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

    Für jede Fahrzeugnutzergruppe können individuelle „Sperrzeiten“ für den Zugang zu Athlonline definiert werden. Außerhalb dieser Zeiten haben die Fahrer Zugang zum System.

    Ob Fuhrparkleiter oder Fahrer – wir bieten kostenlose Schulungen. Sprechen Sie uns einfach an!

    Mit Athlonline können neue Fahrzeuge jederzeit kalkuliert werden. Fahrer benötigen dafür eine entsprechende Freigabe – diese wird vom Fuhrparkleiter vergeben.

    Auch die Berechtigung, eine Bestellanforderung zu stellen, wird separat vom Fuhrparkleiter vergeben und kann unabhängig von der Kalkulationsfreigabe eingerichtet werden.

    Unsere Empfehlung: Fahrer sollten ihren neuen Dienstwagen etwa 12 bis 16 Wochen vor Vertragsende kalkulieren und die Bestellanforderung rechtzeitig über Athlonline an den Fuhrparkleiter senden. Das entspricht der durchschnittlichen Lieferzeit vieler Fahrzeuge.

    Falls das neue Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Vertragsende geliefert wird, können Fahrer gemeinsam mit ihrem Fuhrparkleiter eine Verlängerung der Nutzung des aktuellen Fahrzeugs bis zum Eintreffen ihres neuen Dienstwagens abstimmen.

    In Athlonline kann der Fuhrparkleiter die für Fahrer gültige Car Policy hinterlegen. Dazu zählen unter anderem Obergrenzen für die Leasingrate oder die Betriebskosten.

    Fahrer können diese Festlegungen direkt in Athlonline im Bereich „Car Policy“ einsehen. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Athlonline Homepage – zum Beispiel unter „Mein Parkplatz“ in der Rubrik „Besonderheiten der Car Policy“, unter „Mein Athlonline“ im Bereich „Meine Fahrergruppe“ sowie im Kalkulator.

    Wurde vom Fuhrparkleiter eine Einmalzahlung oder eine Zuzahlung zur Leasingrate oder zu den Betriebskosten genehmigt, kann die festgelegte Grenze um diesen Betrag überschritten werden.

    Athlonline berücksichtigt diese Beträge automatisch im Verlauf der Kalkulation und gibt einen Hinweis, sobald eine Überschreitung vorliegt.

    Athlon bietet Ihnen in Athlonline die Funktion „Fahrzeugkauf“. Zum Ende Ihres Leasingvertrags erscheint oben rechts auf Ihrer Athlonline-Startseite ein entsprechender Link mit dem Titel „Fahrzeugkauf“. Dieser führt Sie direkt zu einem Formular, in dem Sie Ihren Kaufwunsch eintragen können.

    Athlonline bietet Ihnen die Möglichkeit, eine E-Mail mit der Bitte um Freischaltung zu versenden. Klicken Sie dazu in Ihrem Rollenauswahlfenster auf das Schloss-Symbol  klicken. Diese E-Mail wird automatisch dem Bearbeiter zugestellt, der für Ihre Freischaltung verantwortlich ist.

    Abweichungen dürfen nicht sein. Falls dies vorkommen sollte, melden Sie diese bitte an unseren Customer Service.

    Billing

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format gemäß der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format (z. B. XML oder das hybride ZUGFeRD-Format) ermöglicht eine automatisierte elektronische Verarbeitung. Ab dem 1. Januar 2025 sind E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Eine Rechnung im PDF-Format oder anderen unstrukturierten Formaten (z. B. JPG, DOCX) erfüllt diese Anforderungen nicht mehr. Auch eine per E-Mail verschickte PDF-Rechnung gilt dann nicht mehr als E-Rechnung. Athlon setzt bereits heute auf digitale Abrechnungsprozesse zur Unterstützung nachhaltiger Abläufe gemäß dem Wachstumschancengesetz.

    Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile: Sie reduziert deutlich die administrativen Prozesskosten bei der Rechnungsverarbeitung und -prüfung. Gleichzeitig trägt sie zur Nachhaltigkeit bei, da durch den Verzicht auf Papier und den klassischen Postversand der CO₂-Fußabdruck verringert wird. Zudem erleichtern die strukturierten digitalen Formate wie ZUGFeRD und XRechnung den effizienten und fehlerfreien Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen.

    Aktuell werden unsere Rechnungsbelege unseren Kunden auf unterschiedlichen Wegen zugestellt. Diese Übertragungskanäle sind die „klassische“ E-Mail, technische Strecken oder Postzustellung. Im 2. Quartal 2025 stellen wir unsere Ausgangsrechnungen auf das hybride ZUGFeRD-Format um. Diese Kombination aus PDF-Sichtbeleg und einer darin eingebetteten XML-Datei, die die strukturierten Rechnungsdaten enthält, entspricht den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes.

    Unsere Kunden haben somit die Wahl, in der vom Gesetz definierten Übergangszeit weiterhin nur den PDF-Sichtbeleg zu verwenden oder bereits die strukturierten Daten aus der XML-Datei zu verarbeiten und in ihre kaufmännischen Systeme einzulesen.

    Andere Formate oder individuelle Absprachen unterliegen der internen Prüfung und werden bilateral zwischen Kunden und Athlon abgestimmt. Damit unterstützen wir bei unseren Kunden die Geschäftsprozessoptimierung im „Purchase to Pay“-Umfeld.

     

    Versand Transportweg Q1 2025 Ab Q2 2025 2026 2027 Bemerkung
    Papier Post

    🗸

    X

    X

    X

    vollständig „papierlos“
    „einfache“ PDF Email / FTP

    🗸

    X

    X

     

    X

    Keine E-Rechnung i.e.S., da strukturierte Daten fehlen
    Diverse Konverter Datenstrecke (FTP, Portal etc.)

    🗸

    X

    X

    X

    Werden durch ZUGFeRD* anspruchsadäquat abgelöst. Sonderformate wie EDI individuell zu vereinbaren
    Athlon Data Set 1 (PDF + CSV) Datenstrecke (FTP)

    🗸

    X

    X

    X

    Werden durch ZUGFeRD* anspruchsadäquat abgelöst. CSV-Reporting möglich, individuell zu lösen
    ZUGFeRD* 2.3 Email / FTP ./

    🗸

    🗸

    🗸

    PDF als Sichtbeleg + strukturierte Daten (Standardlösung)
    X-Rechnung Email / FTP

    X

    ./ ./ ./ Auf Anfrage individuell zu erörtern

     

    *ZUGFeRD ist ein elektronisches Rechnungsformat und steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Das hybride Format kombiniert die visuelle Darstellung im PDF/A-3 Standard mit einer codierten XML-Datei. ZUGFeRD liefert neben dem PDF-Dokument zusätzlich strukturierte Daten im XML-Format mit, zu erkennen an der anklickbaren "Büroklammer" auf dem PDF.

    Wir empfangen unsere fahrzeugbezogenen Lieferantenrechnungen auf elektronischem Weg über eingangsrechnungen@billing.athlon.com. Wir setzen damit die Vorgaben des Wachstumschancengesetzes fristgerecht um.

    Der klassische Posteingang wird sukzessive eingestellt. Die bereits bestehenden Lieferantenprozesse für Reparatur- und Wartungsvorgänge „Service Plus Postmaster“ oder „FleetSite“ bleiben hiervon unberührt und bestehen weiterhin; der in diesen Systemen zugrunde liegende Prozess bleibt unverändert. Damit unterstützen wir bei unseren Lieferanten die Geschäftsprozessoptimierung im „Order to Cash“-Umfeld.

     

    „Medium" „Eingangskanal“ 2025 2026 2027
    Papier Post

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    X

    X

    „einfache“ PDF eingangsrechnungen@billing.athlon.com

    🗸

    🗸

     

    X

    ZUGFeRD  eingangsrechnungen@billing.athlon.com

    🗸

    🗸

    X

    X-Rechnung eingangsrechnungen@billing.athlon.com

    (🗸)

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    ZUGFeRD ist ein elektronisches Rechnungsformat und steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Das hybride Format kombiniert die visuelle Darstellung im PDF/A-3 Standard mit einer codierten XML-Datei. ZUGFeRD liefert neben dem PDF-Dokument zusätzlich strukturierte Daten im XML-Format mit, zu erkennen an der anklickbaren "Büroklammer" auf dem PDF.

    Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Eingangsrechnungen:

    • Digitale Rechnungen und ihre Anlagen müssen in den gängigen Formaten nach Wachstumschancengesetz erstellt sein: .pdf (noch übergangsweise gültig), ZUGFeRD, XRechnung
    • Die E-Mail-Adresse dient ausschließlich dem Rechnungseingang, jegliche weitere Korrespondenz ist wie bisher an die bekannten Ansprechpartner im Haus zu richten
    • Je E-Mail darf lediglich eine Rechnung übermittelt werden
    • Anlagen zu den Rechnungen müssen in der selben E-Mail wie die Rechnung verschickt werden – nicht als zusätzliche, separate E-Mails
    • E-Mails mit anderen Dokumentenformaten (z.B. Excel-Dateien, csv-Dateien, Word-Dokumente) werden automatisch unbearbeitet gelöscht
    • Für Mahnungen nutzen Sie bitte weiterhin unsere E-Mail-Adresse kreditoren.germany@athlon.com

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Rechnungen werden standardmäßig per E-Mail im PDF-Format versendet.

    Die Zustellung erfolgt dabei an die bei Vertragsanlage hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse.

    Weitere Formate:
    Auf Wunsch stellen wir die Rechnungen auch in anderen digitalen Formaten (z. B. für automatisierte Weiterverarbeitungen) zur Verfügung.

    Bitte kontaktieren Sie das Athlon Rent Team diesbezüglich per E-Mail oder telefonisch:

    E-Mail: carrent.germany@athlon.com
    Tel.: +49 (0) 211 5401 7370

    Bußgeldverwaltung

    Der Halter des Fahrzeugs ist verpflichtet, Bußgeldbescheide aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begleichen.

    Ist das Fahrzeug auf Athlon zugelassen, kann Athlon die Bußgeldabwicklung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass vertraglich geregelt wurde, dass Athlon berechtigt ist, die entsprechenden Kundendaten an die Behörden weiterzugeben.

    Sollten Sie im Bescheid um Stellungnahme oder Zahlung eines Bußgeldes gebeten werden, so tun Sie dies bitte schnellstmöglich und in vollem Umfang. Bei Überschreitung der angegebenen Fristen oder bei Teilzahlungen sind in der Regel Mahnungen sowie Mehraufwand und erhöhte Kosten für Sie die Folge.

    Die Behörden benötigen je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich lange für die Bearbeitung und Versendung des Falls.

    Falls die Ordnungswidrigkeit im Inland geschieht, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg oder per E-Mail.
    Sollte der Verstoß im Ausland erfolgt sein, erhalten Sie den Bescheid per E-Mail von Ihrer Fuhrparkleitung oder von Athlon.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Wenn Sie mit einem Mietfahrzeug der Athlon Rental Germany GmbH unterwegs sind und ein Bußgeldbescheid gegen Sie erhoben wird, sind wir dazu verpflichtet, die zuständigen Behörden bei der Ermittlung der verantwortlichen Fahrerin bzw. des verantwortlichen Fahrers zu unterstützen. Zu diesem Zweck leiten wir die erforderlichen Daten entsprechend weiter.

    Bitte beachten Sie, dass das Bußgeld nicht von der Athlon Rental Germany GmbH übernommen wird und vollständig von Ihnen zu tragen ist. Für den damit verbundenen administrativen Aufwand erheben wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Gebührentabelle.

    Parkverstöße auf privaten Stellflächen (z. B. Supermarktparkplätze, Wohnanlagen, Parkhäuser) unterliegen nicht dem klassischen Bußgeldverfahren, sondern werden in der Regel zivilrechtlich verfolgt.

    Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung oder Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem Parkverstoß auf Privatgelände erhalten, beachten Sie bitte Folgendes:

    • Die Athlon Rental Germany GmbH ist verpflichtet, die Halterdaten an den privaten Parkplatzbetreiber oder dessen Dienstleister weiterzugeben.
    • Die Bearbeitung erfolgt analog zum Bußgeldverfahren
    • Eine Kostenübernahme durch Athlon erfolgt nicht; die Forderung ist durch Fahrer:in bzw. fahrzeugnutzender Person zu begleichen.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den ausstellenden Dienstleister

    Fahrzeugrückgabe

    Endet der Vertrag Ihres Fahrzeugs, können Sie die Fahrzeugrückgabe schnell und unkompliziert über unser Rückgabeformular beantragen. Hier können Sie einen Wunschtermin und den gewünschten Abholungsort angeben. Alternativ ist es außerdem möglich, die Rückgabe Ihres Wagens per E-Mail oder über Athlonline anzumelden.

    Ist das Vertragsende Ihres Fahrzeugs noch nicht erreicht oder fahren Sie ein Interimsfahrzeug, dann wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Fuhrparkleitung. In Absprache wird entschieden, welchen Weg Ihr Fahrzeug nehmen wird. Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs mit Zusatzkosten zu rechnen ist.

    Absatz A.16.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leasing- und Serviceverträge der Athlon Germany GmbH (Stand: 01.07.2024) besagt, dass Fahrzeuge mit einem zu mindestens 75 % gefüllten Kraftstofftank bzw. einem entsprechenden Ladestatus (bei batterieelektrischen Fahrzeugen) zurückzugeben sind.

    Wenn Sie einen Wunschtermin für die Rückgabe Ihres Fahrzeugs ausgemacht haben, meldet sich unser Rückholdienst spätestens einen Tag vorher telefonisch bei Ihnen, um die Uhrzeit der Rückgabe abzustimmen.

    Zur Erfassung des Fahrzeugzustands erfolgt am Tag der Fahrzeugübergabe vor Ort eine optische Bestandsaufnahme, die in einem Rücknahmeprotokoll dokumentiert wird. Um die Gültigkeit dieses Protokolls zu gewährleisten, bitten wir Sie, die dort aufgeführten Angaben direkt vor Ort zu prüfen und das Protokoll zu unterschreiben.

    Sie können das Fahrzeug nach Rücksprache mit Athlon selbst zu einem unserer Stellplätze transportieren. Stimmen Sie dazu im zweiten Schritt bitte einen Termin mit dem Stellplatz ab, an dem Sie das Fahrzeug abgeben möchten.

    Damit Ihr Fahrzeug bereit für die Rückgabe ist, haben wir für Sie eine hilfreiche Liste als Gedankenstütze erstellt. Diese können Sie schrittweise durchgehen und Ihr Fahrzeug nach den folgenden Kriterien für die Rückgabe aufbereiten.

    • Ist das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher?
    • Hat das Fahrzeug noch eine gültige HU-/AU- Bescheinigung?
    • Ist der Ölstand noch ausreichend?
    • Sind alle Warnleuchten (gelb bzw. rot) aus?
    • Beträgt die Profiltiefe der Sommerräder mindestens 2 mm und die Profiltiefe der Winterräder mindestens 4 mm?
    • Sind alle während der Laufzeit aufgetretenen Versicherungsschäden dokumentiert und gemeldet?
    • Wurden alle Rückrufaktionen und Gewährleistungen durchgeführt?
    • Wurden alle Inspektionen und Pflegedienste im Serviceheft eingetragen?
    • Ist das Fahrzeug am Tag der Abgabe innen und außen gereinigt und in optisch und technisch einwandfreiem Zustand?
    • Haben Sie all Ihre persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug entfernt?
    • Wurden alle Glasschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe) durch unsere Glaspartner behoben?

    Sollte Ihr Fahrzeug einen oder mehrere Punkte dieser Checkliste nicht erfüllen, kann es nicht von Athlon abgeholt werden.

    Die Bewertungsrichtlinien für PKW und Transporter können Sie hier in unserem Support-Bereich herunterladen.

    Bitte prüfen und berücksichtigen Sie, ob die folgenden Gegenstände und Fahrzeugkomponenten vor der Fahrzeugübergabe vorhanden sind:

    1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) 
    2. Alle Schlüssel
    3. Kompletter Satz Sommerräder und Winterräder (bitte fachgerecht und fahrzeugschonend verpackt)*
    4. Serviceheft - Papierausdruck bei digitalem Serviceheft
    5. Original TÜV-/AU- Bescheinigung (je nach Fälligkeit)
    6. Bedienungsanleitung
    7. Ladekabel
    8. Fernbedienung für die Standheizung*
    9. Trennnetz/Laderaumabdeckung*
    10. Anhängerkupplung mit Schlüsseln und Kugelkopf*
    11. Windschutz mit Schutzhülle*

    * Nur bei entsprechenden Fahrzeugen bzw. falls Ausstattung vorhanden

    Bitte bedenken Sie, dass das Fahrzeug mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I) vollständig an Athlon zurückzugeben ist.

    Eine Nachsendung von Fehlteilen und Zubehör (z. B. Rädersätze) ist aufgrund des verkürzten Verkaufsprozesses ausgeschlossen. Fehlende Ausstattung und fehlendes Zubehör werden Ihnen bei der Endabrechnung in Rechnung gestellt.

    Bitte teilen Sie unserem Team Logistik per E-Mail mit, was Sie in Ihrem Fahrzeug vergessen haben. In Zusammenarbeit mit unserem Stellplatz werden wir Ihr Eigentum ausfindig machen, und Sie erhalten alles auf dem Postweg zurück.

    Beachten Sie bitte, dass die Prüfung eines solchen Vorgangs mit Kosten verbunden ist. Aus diesem Grund müssen wir eine Servicegebühr in Höhe von 50 € für den Mehraufwand berechnen. Diese Servicegebühr fällt unabhängig vom Erfolg der Ermittlung und des Fundes Ihrer persönlichen Gegenstände an und wird bei jeder Prüfung erhoben.

    Athlon bietet Leasingnehmern und Fahrzeugnutzern grundsätzlich die Möglichkeit, das entsprechende Fahrzeug am Ende der Leasingvertragslaufzeit auf Anfrage zu erwerben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

    Der Verkaufspreis ermittelt sich auf Basis aktueller Marktpreise, des Fahrzeugalters und der Fahrzeuglaufleistung. Der Marktpreis eines Fahrzeugs lässt sich jederzeit in den einschlägigen und bekannten Vermarktungsportalen abrufen.

    Bitte füllen Sie oder Ihr Fuhrparkmanagement frühestens 3 Monate vor Vertragsende dieses Formular aus. Unser Remarketing-Team wird Ihnen ein unverbindliches Angebot kalkulieren und Informationen zum weiteren Ablauf zusenden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Verkauf an Nutzer aus Gründen des Gewährleistungsrechts nur bis zu einer Gesamtlaufleistung von 120.000 Kilometern erfolgen kann. Des Weiteren ist der Fahrzeugverkauf an das Umfeld des Fahrzeugnutzers derzeit nicht möglich. Dieser Verkauf ist mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden und kann aufgrund der hohen Nachfrage im Moment nicht bedient werden.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Wenn Sie ein Mietfahrzeug der Athlon Rental Germany GmbH fahren, dann erfolgt die Anmeldung zur Fahrzeugrückgabe ausschließlich online und muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Rückgabetermin erfolgen.

    • Über MyAthlon Rent gebuchte Fahrzeuge: Rückgabe ab 16 Tagen vor Vertragsende über „Meine Buchungen“ möglich.
    • Alle anderen Fahrzeuge: Anmeldung der Rückgabe über das Online-Rückgabeformular.

    Voraussetzungen für die Fahrzeugrückgabe:

    • Keine fällige oder bevorstehende Inspektion, Service oder TÜV-Prüfung.
    • Vorhandene Schäden müssen vorab behoben sein.

    Fahrzeugzulassung

    Ein Liefertermin gilt solange als unverbindlich, bis der Autohändler oder unser Dienstleister (Kroschke Deutschland GmbH) sich wegen einer konkreten Abstimmung der Auslieferung bei Ihnen meldet.

    Das hängt davon ab, wem Ihr Unternehmen die Verantwortung für die Zulassung und Auslieferung der Fahrzeuge übertragen hat. Diese Prozesse werden entweder durch den Autohändler oder durch unseren Dienstleister gesteuert.

    Voraussetzung für eine Zulassung sind:

    • der Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II)

    • ein gültiger Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr

    • ein SEPA-Mandat, unterschrieben vom zeichnungsberechtigten Vertreter laut Handelsregister
      (ggf. Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Personen, wenn keine Einzelvertretungsberechtigung vorliegt)

    • zwei Generalvollmachten im Original, unterschrieben vom zeichnungsberechtigten Vertreter laut Handelsregister
      (ggf. zwei Unterschriften bei gemeinschaftlicher Vertretung)

    • Ausweiskopien der zeichnungsberechtigten Personen

    • eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

    Führerscheinkontrolle

    Der DriversCheck von Athlon ermöglicht eine effiziente, elektronische sowie zeit- und ortsunabhängige Führerscheinkontrolle – ganz bequem über das Smartphone. Das smarte Online-Tool erfasst alle Führerscheine im Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um feste Dienstwagen oder Pool-Fahrzeuge handelt.

    Wichtige Funktionen im Überblick:

    • Erfassung aller Führerscheine im Unternehmen – zeitlich unbegrenzt

    • Einfache, regelmäßige Kontrolle via Smartphone

    • Automatische Erinnerungsfunktion aus dem System

    • Integriertes Sicherheitsmerkmal beim EU-Kartenführerschein

    • QR-Code-Tag als Aufkleber für ältere Führerscheinmodelle

    • Revisionssichere Datenhistorie und Reporting

    • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen zur Führerscheinkontrolle

    Damit stellt DriversCheck eine rechtssichere und zeitsparende Lösung für Fuhrparkverantwortliche dar.

    Bei neuen EU-Kartenführerscheinen kann die regelmäßige Führerscheinkontrolle ganz einfach und sicher über ein internetfähiges Endgerät – wie Smartphone, Tablet oder PC – durchgeführt werden, unabhängig davon, wo sich die Fahrer:innen gerade befinden. Die Erinnerung zur Kontrolle erfolgt dabei vollautomatisch per E-Mail.

    Bei ausländischen oder alten Papierführerscheinen, erhält der Fuhrparkleiter nach der Registrierung im DriversCheck für jeden einzelnen Führerschein ein individuelles Prüfsiegel – ein sogenanntes Tag – mit einem kopiergeschützten QR-Code. Dieses wird ganz einfach auf den Führerschein aufgeklebt.

    Ja, die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine von Dienstwagenfahrer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich dafür ist stets der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs – und damit in der Regel das Fuhrparkmanagement.

    Eine Missachtung dieser Pflicht kann schwerwiegende Folgen haben: Neben dem Verlust des Versicherungsschutzes für Fahrer:in und Fahrzeug drohen dem oder der Fuhrparkverantwortlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen (vgl. § 21 StVG).

    Leasingrate

    "Die erste Gesamtleasingrate ist fällig mit Beginn der Laufzeit und beträgt 1/365 der jährlichen Gesamtleasingrate pro Tag der Nutzung ab Beginn der Laufzeit bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Laufzeit begann."

    "Die letzte Gesamtleasingrate wird zunächst in voller Höhe erhoben, auch wenn das Laufzeitende vom Ende des Kalendermonats abweicht. Mit der Endabrechnung wird Athlon eine evtl. Überzahlung ausgleichen."

    Die Tagesrate entspricht der Gesamtjahresrate, geteilt durch 365 Kalendertage pro Jahr.

    In den jeweiligen Monaten wird ebenfalls die tatsächliche Anzahl der Kalendertage zur Berechnung verwendet (je nach Kalendermonat sind das 28, 29, 30 oder 31 Tage).

    Hinweis: Die kaufmännischen 360 Tage pro Jahr kommen hier nicht zur Anwendung.

    Der erste für die Abrechnung relevante Tag ist der Tag, an dem Sie das Fahrzeug übernehmen. Der Übernahmetag wird dabei zur Berechnung der geschuldeten Leasingrate mitgezählt – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug an diesem Tag übernehmen.

    Hinweis: Die Abrechnung hat nichts mit dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs zu tun. Das Zulassungsdatum ist für die Abrechnung nicht relevant.

    Der letzte für die Abrechnung relevante Tag ist der Tag, an dem Sie das Fahrzeug zurückgeben. Der Rückgabetag wird dabei zur Berechnung der geschuldeten Leasingrate mitgezählt – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug an diesem Tag zurückgeben.

    Sie übernehmen das neue Fahrzeug am 10. Mai 2021. Der Mai hat bekanntlich 31 Tage. Am Übergabetag, dem 10. Mai, können Sie Ihr Fahrzeug nutzen. Das sind im ersten Monat genau 31 − 9 Tage = 22 Tage. (Der 10. Mai als Übergabetag und der 31. Mai zählen für die Ratenberechnung mit.)

    Sie geben das Fahrzeug zum Laufzeitende am 24. September 2021 zurück. Der September hat bekanntlich 30 Tage. Ab dem 25. September können Sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen. Sie haben das Fahrzeug vom 1.-24. genutzt, das sind genau 24 Tage. (Der Übergabetag am 24. September zählt für die Abrechnung mit.)

    Die restlichen Tage vom 25.-30. September werden mit  der Endabrechnung gutgeschrieben. Das sind 6 Tage.

    Die monatliche Leasingrate beträgt 500 Euro. Die Gesamtleasingrate für das Fahrzeug beträgt 6.000 Euro pro Jahr (500 Euro × 12 Monate).

    Die Leasing-Tagessrate beträgt 1/365 der jährlichen Gesamtleasingrate = 16,44 Euro.

    Bei einer Fahrzeugübernahme am 10. Mai beträgt die Leasingrate für den ersten Monat:
    16,44 Euro × 22 Tage = 361,68 Euro.

    Die monatliche Leasingrate beträgt 500 Euro. Die Gesamtleasingrate für das Fahrzeug beträgt 6.000 Euro pro Jahr (500 Euro × 12 Monate).

    Die Leasing-Tagessrate beträgt 1/365 der jährlichen Gesamtleasingrate = 16,44 Euro.

    Bei einer Fahrzeugrückgabe am 24. September beträgt die Leasingrate für den letzten Monat:
    16,44 Euro × 24 Tage = 394,56 Euro.

    Die Gutschrift auf der Endabrechnung für die nicht genutzten 6 Tage aus der zunächst voll abgerechneten Leasingrate des letzten Monats beträgt:
    16,44 Euro × 6 Tage = 98,64 Euro.

    Grundsätzlich gilt immer, dass ein Vertrag mit dem Tag der „Übernahme“ beginnt und mit dem Tag der „Rückgabe“ endet.

    Das ist auch bei Fuhrparkverwaltungsverträgen (z. B. Tankkarten, Verwaltung Reparatur/Wartung & Reifen etc.) der Fall.

    Bei Vertragsanpassungen während der Laufzeit (bspw. Laufzeit und/oder Laufleistung) wird für die Berechnung des Tagessatzes immer die aktuelle Monatsrate herangezogen.

    Pannenservice

    Über diesen Servicebaustein sichern Sie Ihre Fahrer:innen im Pannenfall rundum ab für alle von Athlon geleasten oder gemieteten Fahrzeuge. Ihre Fahrer:innen bleiben mobil und die Fahrzeuge werden schnellstmöglich repariert oder überführt. In ganz Deutschland ebenso wie in den meisten europäischen Ländern.

    Mit dem Pannenservice von Athlon können Sie Unterstützung bei folgenden Vorfällen rufen:

      • Pannenhilfe
      • Abschleppen
      • Bergung
      • Mietwagen
      • Hotelunterkunft
    1. Rufen Sie zunächst die im Serviceheft des Herstellers angegebene Hotline an und nutzen Sie den Mobilitätsservice des Fahrzeugherstellers.
    2. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, hilft Ihnen jederzeit die Assistance von Athlon unter der Telefonnummer +49 (0) 211 52 292-080 weiter.

    Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf die Zulassungsbescheinigung bereit und nennen Sie Ihr Kennzeichen und die Vertragsnummer auf Ihrer Service-Karte. Die Assistance von Athlon organisiert dann einen Pannenservice für Sie oder lässt Ihr Fahrzeug in die nächste autorisierte Vertragswerkstatt des Herstellers abschleppen.

    Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen sollten, so kann die Assistance von Athlon telefonisch unter +49 (0) 211 52 292-080 gegebenenfalls die Organisation vornehmen und für Sie in Vorkasse treten.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Wenn Sie ein Mietfahrzeug der Athlon Rental Germany GmbH fahren, dann kontaktieren Sie im Falle einer Panne bitte ausschließlich den oben vermerkten Pannenservice von Athlon Germany GmbH.

    Regulatorische Anforderungen

    Rundfunkbeitrag

    Gerne unterstützen wir Sie beim Management der Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ). Unser Service ist als Bestandteil ihres Leasingvertrags buchbar und beinhaltet sowohl die regelmäßige Meldung Ihrer beitragspflichtigen Fahrzeuge an die GEZ als auch die termin- und fristgerechte Zahlung der anfallenden Rundfunkgebühren.

    Steuerabwicklung

    Auf Wunsch können wir die Abwicklung und Bezahlung der Kfz-Steuer übernehmen. Selbstverständlich werden nur die Ist-Kosten berechnet (Soll-Ist-Abgleich am Vertragsende).

    Reifenservice

    Ihr Fahrzeug benötigt neue Reifen oder einen saisonalen Reifenwechsel?
    Dann nutzen Sie unsere Reifenpartnersuche, um schnell und unkompliziert einen geeigneten Reifenservice in Ihrer Nähe zu finden.

    Bitte halten Sie Ihre Service-Karte als Legitimation bereit und legen Sie diese beim Termin vor. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Reifenpartner und Athlon – für Sie bleibt der Prozess einfach und transparent.

    Wenn die Mindestprofiltiefe unterschritten wird – bei Winterreifen 4 mm, bei Sommerreifen 2 mm.

    Bitte lassen Sie Ihren Firmenwagen ausschließlich bei einem unserer Reifenpartner mit Winterrädern ausrüsten.

    Nutzen Sie dafür unsere interaktive Reifenpartnersuche um alle Partner in Ihrer Region schnell und übersichtlich zu finden.

    Je nach Verfügbarkeit können alle gängigen Markenprodukte bezogen werden.

    Maßgeblich hierfür ist der Leasingvertrag bzw. die Informationen auf der Servicekarte.
    Es werden nur die Kosten für solche Reifentypen übernommen, deren Größe und Art den Reifen entsprechen, die im Leasingvertrag bzw. auf der Servicekarte aufgeführt sind.

    Haben Sie Winterkompletträder auf Stahlfelgen in Ihrem Vertrag?
    Dann prüfen Sie hier, ob Sie zum Bezug von Alu-Winterkompletträdern bei unserem Partner ASS berechtigt sind.

    Alle Informationen hierzu sind auf Ihrer Athlon Service-Karte hinterlegt. 

    Ja, bei einem der internationalen Reifenpartner (z. B. Euromaster). Eventuell auftretende Mehrkosten zu marktüblichen deutschen Preisen werden an Sie weiterbelastet.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Alle Fahrzeuge der Athlon Rental Germany GmbH sind mit Sommer- und Winterbereifung ausgestattet.

    Ablauf des Räderwechsels:

    1. Terminvereinbarung mit einem Reifenpartner über unsere Räderversandanfrage, mit mindestens 14 Tagen Vorlauf.
    2. Anforderung des Radsatzes nach Terminbestätigung über unser Formular zur Räderversandanfrage.

    Wichtig:

    • Radsätze oder Reifen dürfen nicht beim Montagepartner gekauft werden.
    • Nicht montierte Räder dürfen nicht beim Reifenpartner eingelagert werden. Eine Einlagerung erfolgt immer zentral durch Athlon Rent.

    Reparatur & Wartung

    Nutzen Sie hierzu die Athlon Werkstattsuche. Hier finden Sie alle von Athlon freigegebenen, zertifizierten Servicepartner.

    Bitte bauen Sie weiteres Zubehör nur nach Rücksprache mit Ihrem Kundenbetreuer ein.

    Ja, prinzipiell ist das möglich. Wir empfehlen jedoch, planbare Reparaturen oder Wartungsarbeiten möglichst im Inland durchführen zu lassen.

    Bei Reparaturen im Ausland kann es vorkommen, dass Sie vor Ort in Vorkasse treten müssen. Reichen Sie die entstandenen Kosten anschließend bei Ihrem Arbeitgeber zur Erstattung ein.

    Eine direkte Kostenerstattung an Privatpersonen ist durch Athlon nicht möglich.

    Mehrkosten zu marktüblichen deutschen Preisen werden weiterbelastet.

    Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte setzen Sie sich dazu schnellstmöglich mit unserem Team Logistik in Verbindung:

    Tel.: +49 (0) 211 5401-7260

    E-Mail: logistic.germany@athlon.com

    Nein, eine direkte Kontaktaufnahme mit Athlon ist nicht erforderlich.

    Die Genehmigungen werden grundsätzlich durch die Reparaturwerkstätten eingeholt.

    Wir empfehlen Ihnen, die Haupt- und Abgasuntersuchung bei einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers durchführen zu lassen.

    Um schnell und bequem eine geeignete Werkstatt in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie gerne unsere Werkstattpartnersuche.

    Wenn Schadenservice als Dienstleistung Teil des Leasingvertrags ist, melden Sie sich bitte direkt nach einem Unfall und bei Glasschäden telefonisch bei unserer Schadenhotline: +49 (0) 211 522 92 081. Bei Diebstahl, Einbruch, Wildschaden erstatten Sie bitte zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

    Werden notwendige Inspektionen verspätet oder gar nicht durchgeführt, kann Athlon als Leasinggeber gegenüber dem Fahrzeughersteller für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

    Die dadurch entstehenden Kosten werden in Anlehnung an Teil A §12 ff. der AGB an den Leasingnehmer weiterbelastet.

    Wichtig: Achten Sie als Fahrzeugnutzer zwingend darauf, alle Wartungen rechtzeitig entsprechend der Anzeige im Bordcomputer oder gemäß den Vorgaben in der Fahrzeugbordmappe durchführen zu lassen.

    Nach Auswahl des Servicepartners finden Sie eine Zusammenfassung der Zusatzleistungen sowie die Kontaktdaten des Servicepartners. Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Funktion "Route berechnen" zu nutzen, um sich direkt zur Werkstatt navigieren zu lassen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch jede vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstatt ansteuern. Hier ist jedoch nicht gesichert, dass Sie diese Zusatzleistungen für Sie kostenfrei erhalten.

    Legen Sie dem Servicepartner vor Erteilung des Auftrags bitte immer die Service-Karte vor. Die Werkstatt muss unter Berücksichtigung der allgemeinen Auftragsbedingungen die Reparatur, Instandsetzung bzw. Wartung durchführen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Athlon und der Werkstatt oder dem ausgewählten Mercedes-Benz Partner. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. 

    Wir bieten Ihnen die Abwicklung der Unfallverhütungsvorschrift ganz einfach und unkompliziert über die Service-Karte von Athlon an. Buchen Sie den Service als fixe Pauschale zur Leasingrate hinzu.

    Um geeignete Servicepartner in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie gerne unsere Servicepartnersuche.

    Sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an Ihre persönlichen Ansprechpartner bei Athlon. 

    Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen und sind Ihnen gerne behilflich.

    Die UVV-Prüfung ist einmal jährlich vorzunehmen. Anschließend (spätestens) alle 12 Monate.

    Ein Tipp von uns: Planen Sie nach Möglichkeit, die UVV-Prüfung gemeinsam mit anderen Wartungsterminen wie der Inspektion oder dem Reifendienst durchzuführen.

    Das spart Zeit und Kosten – und erhöht gleichzeitig die Verfügbarkeit Ihres Fahrzeugs.

    Neben der regelmäßigen Fahrzeugprüfung ist auch eine jährliche Fahrerunterweisung vorgeschrieben – darauf weist die zuständige Berufsgenossenschaft ausdrücklich hin. Der Hintergrund: Auch Alltagsgegenstände wie Laptops oder Handys gelten als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden. Denn bei einer Vollbremsung können ungesicherte Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden – mit potenziellen Folgen für die Sicherheit und den Versicherungsschutz.

    Bitte beachten Sie: Athlon bietet keine Fahrerunterweisungen an. Die Durchführung liegt in der Verantwortung des Fuhrparkleiters bzw. der Fuhrparkleiterin.

    Sorgen Sie also dafür, dass Ihre Fahrer:innen über die Risiken informiert sind und entsprechende Schulungen erhalten – für mehr Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf im Fuhrparkalltag.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    1. Reparaturen bei Defekten dürfen ausschließlich in Vertragswerkstätten des Herstellers durchgeführt werden.
    2. Wartungen, Inspektionen und Verschleißreparaturen können zusätzlich bei unseren Partnern Euromaster und Vergölst erfolgen.

    Bei Fahrzeugausfällen von mehr als einem Tag:

    • Informieren Sie uns vorab bitte schriftlich per E-Mail mit Angaben zur Ursache, Ersatzfahrzeugbedarf und gewünschter Kostenübernahme.
    • Maßnahmen ohne vorherige Freigabe können nicht erstattet werden.

    Die UVV Prüfung ist kein Bestandteil des Mietvertrags mit der Athlon Rental Germany GmbH.

    Grundlage: DGUV Vorschrift 70 und § 57 DGUV – jährliche Prüfung von dienstlich genutzten Fahrzeugen durch sachkundige Personen.

    Verantwortung:

    • Liegt vollständig beim Kunden bzw. Fuhrparkverantwortlichen.
    • Athlon Rental übernimmt keine Kosten.

    Optional:

    • Die UVV-Prüfung kann über die Servicekarte beauftragt werden.
    • In diesem Fall erfolgt eine Weiterberechnung inklusive Verwaltungsgebühr gemäß Gebührentabelle.

    Schadenmanagement & Versicherung

    Bitte melden Sie sich bei jedem Unfallschaden unverzüglich unter der folgenden Schadenhotline: +49 (0) 211 5229 2081.

    In folgenden Fällen, muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden:

    • Diebstahl
    • Vandalismus
    • Einbruch
    • Wildschäden

    Außerdem müssen diese Schäden unverzüglich unserer Schadenhotline, mit der Rufnummer: +49 (0) 211 5229 2081, gemeldet werden.

    Die Nutzung des Fahrzeugs ohne Zustimmung von Athlon ist vorübergehend, maximal für die ununterbrochene Dauer von 2 Monaten, in den geografischen Grenzen Europas gestattet. Als Ausnahmen gelten Kriegs- oder Krisengebiete sowie folgende Länder:

    • Armenien

    • Aserbaidschan

    • Belarus

    • Russische Föderation

    • Ukraine

    • Kosovo

    Im Regelfall benötigen Sie in den gestatteten Ländern keine internationale Versicherungskarte.

    Sofern trotzdem Bedarf besteht, melden Sie sich gerne unter der folgenden Servicehotline: +49 (0) 211 5401 7000 – wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Der Service Pannenhilfe beinhaltet die Soforthilfe, Bergung oder Abschleppung eines Fahrzeugs, das aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.

    Darüber hinaus bietet Athlon Unterstützung bei der Organisation folgender Leistungen:

    • Mietwagen

    • Hotelunterkunft

    • Überführung

    • Fahrzeugrückholung nach Fahrerausfall

    • und weiteren Services

    Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Abschleppungen in eigenem Auftrag nicht übernommen werden.

    Innerhalb der Fahrzeuggarantie ist Ihr erster Ansprechpartner der Hersteller. Die Kontaktdaten sowie die entsprechende Servicehotline finden Sie in Ihrem Serviceheft.

    Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit unter der Rufnummer +49 (0) 211 5229 2080 an die Athlon-Pannenhotline wenden.

    Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf die Zulassungsbescheinigung bereit und nennen Sie Ihr Kennzeichen und die Vertragsnummer auf Ihrer Service-Karte. Die Assistance von Athlon organisiert dann einen Pannenservice für Sie oder lässt Ihr Fahrzeug in die nächste autorisierte Vertragswerkstatt des Herstellers abschleppen.

    Innerhalb der Fahrzeuggarantie ist Ihr erster Ansprechpartner der Hersteller. Dessen Kontaktdaten sowie die entsprechende Servicehotline finden Sie in Ihrem Serviceheft.

    Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit unter der Rufnummer +49 (0) 211 5229 2080 an die Athlon-Pannenhotline wenden.

    Athlon unterstützt Sie gerne bei der Organisation eines Ersatzfahrzeugs!

    Bitte melden Sie sich bei jedem Unfallschaden unverzüglich unter der folgenden Schadenhotline: +49 (0) 211 5229 2081.

    Bei inkludiertem Schadenservice erhalten Sie im Falle eines selbstverschuldeten Unfallschadens während der Reparatur durch die von Athlon beauftragte Werkstatt kostenneutral ein Ersatzfahrzeug der Fahrzeugklasse A.

    Bei fremdverschuldeten Unfallschäden steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug einer Fahrzeugklasse unterhalb Ihres Leasingfahrzeugs zu.

    Weitere Informationen erhalten Sie über die folgende Schadenhotline: +49 (0) 211 5229 2081

    Bei inkludiertem Schadenservice bitten wir Sie zu beachten, dass die Werkstattsteuerung ausschließlich durch den von Athlon beauftragten Schadendienstleister erfolgt.

    Auf Wunsch wird Ihnen gerne ein kostenfreier Hol- und Bringservice angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie über die folgende Schadenhotline: +49 (0) 211 5229 2081

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Wenn Sie ein Mietfahrzeug der Athlon Rental Germany GmbH fahren, wenden Sie sich im Falle einer Panne bitte ausschließlich telefonisch an den offiziellen Pannenservice der Athlon Germany GmbH:

    +49 (0) 211 5229 2080

    Bitte halten Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen und die Leasingvertragsnummer bereit. Letztere finden Sie auf Ihrer Athlon Servicekarte.

    Kosten für Ersatzfahrzeuge oder Pannenhilfen, die nicht über den offiziellen Pannenservice abgewickelt wurden, können unter Umständen nicht erstattet werden.

    Wenden Sie sich bei jedem Unfallschaden bitte so schnell wie möglich telefonisch an unsere Schadenhotline. Die Hotline ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, für Sie erreichbar.

    Tel.: +49 (0) 211 5229 2081

    Tanken

    Wenn Sie ein Leasingfahrzeug bestellt haben, erhalten Sie mit der Auslieferung Ihres Fahrzeugs eine Service- und Tankkarte sowie wichtige Informationen rund um Ihr Leasingfahrzeug per Post.

    Athlon bietet derzeit Tankkarten von ARAL, Shell und Novofleet an. Diese ermöglichen Ihnen das Tanken an allen aufgeführten Akzeptanzstellen, die Sie der folgenden Tabelle entnehmen können.

     

    ARAL-Tankkarte

    SHELL-Tankkarte

    NOVOFLEET-Tankkarte

    Aral

    Shell

    JET

    TotalEnergies

    Esso

    star

    Eni/Agip

    AVIA

    HEM/Tamoil

    enilive

    OMV

    Westfalen/Markant

    bp

    Eni/Agip

    Sprint

    Circle K

    star/ORLEN

    Und weitere (siehe hier1)

    OMV

    Westfalen

     

    AVIA

     

     

    Westfalen

     

     

     

    1 Externer Link zur vollständigen Übersicht der Novofleet-Akzeptanzstellen auf der Webseite DKV Maps. Bitte aktivieren Sie „Novofleet“ in der Suche, damit Ihnen die Akzeptanzstellen angezeigt werden.

    Ob Ihre Tankkarte europaweit oder nur innerhalb Deutschlands gültig ist, erkennen Sie an der Prägung auf der Karte.

    Ein „D“ steht für eine nationale Gültigkeit in Deutschland. Ist die Karte hingegen mit „INT“ oder „Valid in Europe“ versehen, kann sie auch europaweit genutzt werden.

    Welche Dienstleistungen Sie mit Ihren Tankkarten in Anspruch nehmen können, hängt von der Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und Athlon ab. Gerne können Ihnen Ihr Fuhrparkmanagement oder unser Team Logistik Auskunft über die in Ihrem Vertrag enthaltenen Möglichkeiten geben.

    Bei der Nutzung Ihrer Tankkarte werden Sie aufgefordert, sowohl PIN als auch den aktuellen Kilometerstand Ihres Fahrzeugs einzugeben. Sollten Sie einen falschen Kilometerstand eingetragen haben, so können Sie diesen mit der korrekten Eingabe des Kilometerstandes bei Ihrer nächsten Betankung korrigieren.

    Grundsätzlich ist jede von uns bereitgestellte Tankkarte mit einer PIN versehen. Beim Bezahlvorgang werden Sie aufgefordert, diese in das Gerät einzugeben.

    Sollten Sie nach Erhalt der Tankkarte keine Informationen zur PIN erhalten haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Fuhrparkleitung. In einigen Fällen verwenden Unternehmen eine einheitliche PIN, die Ihnen Ihre Fuhrparkleitung dann mitteilen kann.

    Falls Sie dort keine Auskunft erhalten, können Sie oder Ihre Fuhrparkleitung gerne unser Logistik-Team kontaktieren. Die Kollegen werden Ihnen schnellstmöglich eine Lösung an die Hand geben.

    Ihre Tankkarte wird zu Ihrer Sicherheit bei mehrmaliger Falscheingabe automatisch gesperrt.

    Bitte prägen Sie sich Ihre PIN gut ein und stellen Sie sicher, dass diese für Dritte unzugänglich ist. Sollten Sie die PIN dennoch dreimalig falsch eingegeben haben, so kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unser Logistik-Team per E-Mail.

    Unsere Kolleg:innen können Ihre Tankkarte entweder wieder freischalten oder – falls erforderlich – eine neue Karte inklusive PIN für Sie bestellen.

    Im Falle einer notwendigen privaten Verauslagung können die entstandenen Kosten über die Reise- oder Spesenabrechnung beim Fuhrparkmanagement Ihres Unternehmens eingereicht und erstattet werden. Lassen Sie sich hierfür bitte einen Zahlungsbeleg von der Tankstelle aushändigen und reichen Sie diesen gemeinsam mit der Abrechnung ein.

    Der Kilometerstand, der bei Zahlungsvorgängen mit einer von Athlon bereitgestellten Tankkarte abgefragt wird, aktualisiert sich bei der nächsten Eingabe automatisch.

    Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt Ihrer Tankkarte kontaktieren Sie bitte unser Team Logistik per eMail

    Die Kolleg:innen werden die Sperrung, bzw. Neubestellung Ihrer Tankkarte so schnell wie möglich für Sie in Auftrag gegeben. Bei Verlust der Tankkarte außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie die Sperrung über die Hotline der Mineralölgesellschaften vornehmen lassen.* 

     

    Telefonnummer

     Shell

    040 / 80 90 80 500   

     Novofleet  

    0221 / 8277 9697


    *Hinweis: Leider gilt dieser Service derzeit nicht für Aral-Tankkarten. Sollten Sie eine Tankkarte von Aral besitzen, wenden Sie sich bitte am nächsten Werktag an unser Team Logistik.

    Die von Ihnen beim Tankvorgang eingegebenen Kilometerstände werden an Athlon Germany übermittelt und Ihrem Vertrag zugeordnet. So kann ein individuelles Reporting über die gefahrenen Kilometer und den Kraftstoffverbrauch erstellt werden. Diese Informationen können Sie in Athlonline unter dem Menüpunkt „Mein Auto“ einsehen.

    Zusätzlich zu Ihren Eingaben bei der Betankung werden auch die Kilometerstände, die bei Werkstattbesuchen erfasst werden, an Athlon übermittelt und in das Reporting einbezogen.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Lade- und Tankkarten werden separat durch die Athlon Germany GmbH bereitgestellt.

    Der Vertrag über die Nutzung wird direkt zwischen dem Kunden und Athlon Germany GmbH geschlossen.

    Voraussetzung ist eine positive Bonitätsprüfung und geldwäscherechtliche Identifizierung.

    Versand:

    • Der Versand erfolgt an die uns bekannte Unternehmensanschrift.
    • Lieferung innerhalb von 7–10 Werktagen nach Fahrzeugzustellung.

    Abrechnung:

    • Die Betankungskosten werden gesondert von der Athlon Germany GmbH in Rechnung gestellt. 

    Sonstiges

    Bitte melden Sie unserem Team Logistik per E-Mail das Fehlen und/oder den Verlust dieser Dokumente.

    Bei Kennzeichenverlust ist zudem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Sobald Ihr Informationsschreiben eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Generell gibt es zwei Möglichkeiten zur Neubeschaffung des Dokuments:

    1. Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie. In diesem Fall wird unser Dienstleister (Kroschke Deutschland GmbH) auf Sie zukommen und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen für die Neuerstellung benötigt werden.

    2. Alternativ können Sie die ZBI selbstverständlich auch selbst neu beschaffen. Hier empfiehlt es sich, vorab mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen für eine Wiederbeschaffung genau benötigt werden. Wir versenden anschließend die ZBII (ehem. Kfz-Brief) an ein von Ihnen benanntes Amt.

    Teilen Sie uns bitte mit, für welche Variante Sie sich entscheiden, und bestätigen Sie uns die Übernahme der entstehenden Kosten.

    Ich fahre ein Mietfahrzeug von Athlon Rent:

    Wenn Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben und ein Mietfahrzeug der Athlon Rental Germany GmbH fahren, gilt für Sie folgender Ablauf:

    1. Polizei informieren: Melden Sie den Verlust umgehend bei der Polizei und lassen Sie sich eine Verlustanzeige ausstellen.
    2. Athlon Rent kontaktieren: Bitte kontaktieren Sie das Athlon Rent Team telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 211 5401 7370
    3. Unterlagen senden: Bitte übermitteln Sie uns postalisch und ausschließlich per Paket mit Sendungsverfolgung oder Einschreiben folgende Informationen/Unterlagen:
    • Polizeiliche Anzeige
    • Bei Kennzeichenverlust:
      • Ggf. verbliebenes Kennzeichen
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB1)

     

    Versand nur per nachverfolgbarem Paket oder Einschreiben an:

    Athlon Rental Germany GmbH
    Am Seestern 24
    40547 Düsseldorf

    Hinweis: Kosten für Mietausfall, Neuausstellung der ZB1 oder Kennzeichen werden nicht übernommen.

    Kontakt

    Sie haben offene Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir beraten Sie gerne!