Für unsere Servicepartner
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu der Abwicklung über den elektronischen sowie klassischen Weg. Unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen finden Sie hier.
Servicepartner: Abwicklung über elektronischen Weg (PostMaster®)
Der PostMaster® ist ein automatisierter Abwicklungsprozess für Werkstattaufträge und Rechnungen zwischen Werkstatt und Leasinggesellschaft.
Die Nutzung von PostMaster® gewährleistet Ihnen einen schnelleren Freigabeprozess, Rechnungsausgleich und verringert die Reklamationsquote.
Bitte lassen Sie sich vor Auftragsannahme die Service-Karte von Athlon durch die Fahrer:innen vorzeigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der unteren FAQ 'Kontakt'.
Bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 € netto kann eine Rechnung ohne Freigabe (ROF) über den PostMaster® hochgeladen und versendet werden. Ab einem Rechnungsbetrag von mehr als 100 € netto ist generell zunächst ein Kostenvoranschlag über den PostMaster® hochzuladen.
Somit gehören spätere Rechnungsreklamationen der Vergangenheit an. Versicherungs-, Marderschäden, sowie verschleißbedingter Reifenbezug sind von diesem Prozess ausgeschlossen.
Ist die Freigabe zum Kostenvoranschlag erfolgt, kann im Anschluss die Rechnung, die mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen muss, hochgeladen werden. Ist die Rechnungsprüfung fehlerfrei, wird die Rechnung innerhalb von 2-3 Werktagen beglichen.
Mehr Infos zum PostMaster® erhalten Sie auf www.controlexpert.com, per E-Mail an ce-postmaster@controlexpert.com oder unter der Rufnummer +49 (0) 2173 84 984 440.
Servicepartner: Abwicklung über klassischen Weg (Papierrechnung)
Bitte lassen Sie sich vor Auftragsannahme die Servicekarte von Athlon durch die Fahrer:innen vorzeigen.
Holen Sie sich unbedingt vor einer Reparatur, die eine Rechnungssumme von 400 € netto überschreitet, eine Reparaturfreigabe von Athlon ein. Wir bitten um anschließenden Vermerk der Nummer auf den Rechnungen. Wartungs- und Rechnungshinweise sind den Fahrer:innen mitzuteilen.
Bei Karosserie-, Glas-, oder Marderschäden wenden Sie sich unbedingt vor Arbeitsbeginn an
AFC Auto Fleet Control GmbH
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
T +49 (0)211 52 29 2081 (24-Stunden-Hotline)
Ist die Freigabe zum Kostenvoranschlag erfolgt? Dann kann im Anschluss die Rechnung hochgeladen werden. Der Rechnungsbetrag muss immer mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen.
Verläuft unsere Rechnungsprüfung fehlerfrei, wird die Rechnung innerhalb von 2-3 Werktagen beglichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team Technik.
M technic.germany@athlon.com
T +49 (0)211 – 522 92 082
F +49 (0)211 – 970 22 70
(Montag bis Donnerstag von 08:00Uhr bis 17:00Uhr, Freitag von 08:00Uhr bis 16:30Uhr)
Für unsere Reifenpartner
Informationen für Reifenpartner
Bei einer Abweichung von Reifengröße zum Datensatz bzw. der Servicekarte ist die weitere Vorgehensweise mit Athlon abzustimmen.
Autoservice bzw. Reparaturen sowie Anfahr-/ Unfallschäden sind nur nach vorheriger Freigabe durchzuführen. Eine separate und manuelle Rechnungsfaktura über die Zentrale ist vorzunehmen (Rechnungsempfänger ist Athlon).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team Technik von Athlon:
T +49 (0)211 – 522 92 082
F +49 (0)211 – 970 22 70
M technic.germany@athlon.com
(Montag bis Donnerstag von 08:00Uhr bis 17:00Uhr
Freitag von 08:00Uhr bis 16:30Uhr)
Folgende Hinweise müssen unter anderem im Rechnungsdatensatz angegeben werden (die „Schnittstellenbeschreibung für elektronische Reifenrechnungen“ ist zu beachten):
- pol. Kennzeichen
- Leistungsdatum
- Leasingvertragsnummer
- Kilometerstand
- Montage- bzw. Reparaturgrund (z.B. Nachbezug)
- Reifendetails (Dimension etc.)
Die Rechnungsfaktura von Dienstleistungen ist in Art und Höhe nach den vereinbarten Preisen und Artikelnummern vorzunehmen. Fehlerhafte Rechnungsdateien / -belege werden von Athlon mit Ablehnungsgrund abgewiesen – ein Rechnungsstorno in Form einer Gutschrift an Athlon ist nicht vorzunehmen. Eine Neuberechnung muss in neuer Datei mit neuer Rechnungsnummer erfolgen.
Schäden aus Gründen von Anfahr- bzw. Unfallschadens sind vor der Reparatur immer mit dem Athlon Schadenservice abzustimmen. Siehe "Anfragen" für weitere Informationen. Nach Möglichkeit ist das Ersatzrad zu verwenden.
Bei Reifenminderlaufleistungen sind die Reifendecken an den entsprechenden Reifenhersteller einzusenden. Reifenprofiltiefen sind immer zu erfassen.
Es sind ausschließlich Neureifen mit einem Produktionsdatum von weniger als zwei Jahren zu verbauen. Beim Ersetzen eines einzelnen Reifens ist immer der Austauschgrund mitanzugeben.
Bei einer Achsvermessung ist ein Grund anzugeben (z.B. Anfahrschaden). Bitte ggf. Hinweis unter Punkt eins beachten.
Bei einer Achsvermessung ist ein Grund anzugeben (z.B. Anfahrschaden). Bitte ggf. Hinweis unter Punkt eins beachten.
Winterreifen dürfen erst ab einer Profiltiefe von 4mm und Sommerreifen erst ab einer Profiltiefe von 2mm erneuert werden.
Bei Karosserie-, Glas-, oder Marderschäden wenden Sie sich unbedingt vor Arbeitsbeginn an den Schadenservice von Athlon:
T +49 (0)211 – 522 92 081
F +49 (0)180 – 500 07 46
M schadenservice.germany@athlon.com
(Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
T +49 (0)211 52 29 2081 (24-Stunden-Hotline)
Für unsere Logistikpartner
Rücknahmeprotokoll PKW
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Rücknahmeprotokoll Transporter und LKW
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