Wir vereinfachen Ihr Fuhrparkmanagement
Alle Halter von Kraftfahrzeugen, die in Deutschland betrieben werden, sind zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Auch der monatliche Rundfunkbeitrag muss grundsätzlich für betrieblich genutzte Fahrzeuge entrichtet werden.
Diese Verwaltungsaufgaben können Sie ganz einfach uns überlassen. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Abwicklung und fristgerechte Zahlung der Rundfunkbeiträge sowie der Kfz-Steuer für die Dauer der Vertragslaufzeit.1
Die Vorteile auf einen Blick
Reduzierter Verwaltungsaufwand, da Athlon die administrative Abwicklung von der Übermittlung der Daten bis zur fristgerechten Zahlung übernimmt
Übernahme der vollständigen Kommunikation mit den verantwortlichen Stellen
Kein Versäumen von Terminen und Zahlungsfristen
Konsolidierte Sammelrechnungen
Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassung und Übermittlung der Daten an das Hauptzollamt2
- Abrechnung der Kfz-Steuer mit der monatlichen Leasingrate
- Keine Anpassung des Beitrags während der Vertragslaufzeit3
- Kommunikation mit den Hauptzollämtern bei Mahnungen oder fehlerhaften Daten
Rundfunkbeitrag
- Anmeldung und Verauslagung beim WDR als zuständige Gebühreneinzugszentrale
- Quartalsweise Meldung der beitragspflichtigen Fahrzeuge
- Fristgerechte Zahlung der anfallenden Rundfunkbeiträge⁴
- Abmeldung nicht mehr gefahrener Fahrzeuge bei der Gebühreneinzugszentrale
1 Nicht möglich bei reinen Fuhrparkmanagement-Verträgen
2 Bei Zulassung durch Athlon fallen zusätzliche Gebühren an
3 Die jährlich zu zahlende Steuerlast wird in 12 Monatsbeiträge geteilt. Nach Vertragsende oder Abmeldung des Fahrzeugs wird mithilfe eines Soll/Ist-Vergleichs eine Mehr-/Minderzahlung ausgeglichen.
4 Bei Änderungen der Höhe des Rundfunkbeitrags wird die im Leasingvertrag vereinbarte Servicerate durch Athlon angepasst