Die neue Richtlinie zum Umweltbonus
Seit 03. Juni sieht das Konjunkturpaket der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vor. Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, dem sog. Umweltbonus, sind seit 16. November 2020 neu in Kraft getreten.
Was hat sich verändert?
Die neuen Richtlinien sehen gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren, vor. Seit Juni 2020 wird bis Antragsdatum 31.12.2021 zusätzlich zum Umweltbonus eine Innovationsprämie in gleicher Höhe ausgezahlt.
Der Antrag auf Förderung der Innovationsprämie kann bis einschließlich 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Für Leasingfahrzeuge wird es künftig erst die volle Förderhöhe ab einer Leasingvertragsdauer von 24 Monaten geben. Für Laufzeiten bis einschließlich 23 Monate ist die Förderung gestaffelt:
Leasingvertragslaufzeit | Förderung | Reines Batteriefahrzeug (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) |
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Bis 40.000 € NLP (*) | Bis 65.000 € NLP (*) | ||
Ab 24 Monate | 100 % | 3.000 € + 3.000 € Innovationsprämie = 6.000 € | 2.500 € + 2.500 € Innovationsprämie = 5.000 € |
12 - 23 Monate | 50 % | 1.500 € + 1.500 € Innovationsprämie = 3.000 € | 1.250 € + 1.250 € Innovationsprämie = 2.500 € |
6 - 11 Monate | 25 % | 750 € + 750 € Innovationsprämie = 1.500 € | 625 € + 625 € Innovationsprämie = 1.250 € |
Leasingvertragslaufzeit | Förderung | Plug-in-Hybride (PHEV) |
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Bis 40.000 € NLP (*) | Bis 65.000 € NLP (*) | ||
Ab 24 Monate | 100 % | 2.250 € + 2.250 € Innovationsprämie = 4.500 € | 1.875 € + 1.875 € Innovationsprämie = 3.750 € |
12 - 23 Monate | 50 % | 1.250 € + 1.250 € Innovationsprämie = 2.250 € | 937,50 € + 937,50 € Innovationsprämie = 1.875 € |
6 - 11 Monate | 25 % | 562,50 € + 562,50 € Innovationsprämie = 1.125 € | 468,75 € + 468,75 € Innovationsprämie = 937,50 € |
Hinweis:
- (*) Als Nettolistenpreis (NLP) wird hier der Basislistenpreis des Grundfahrzeugs ohne Ausstattung und Zubehör als Maßstab genommen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass das Fahrzeug in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA **enthalten ist.
Für die Ermittlung der Höhe gilt die Leasingvertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nachträgliche Vertragsverlängerungen führen nicht zu einer nachtäglich höheren Förderung.
Neue Mindesthaltedauer für Leasingfahrzeuge
Das Fahrzeug muss zudem mindestens 6 Monate auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein (Haltedauer). Im Falle des Leasings erhöht sich für neue Anträge ab dem 16. November 2020 die Mindesthaltedauer bei Laufzeiten zwischen 12 bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Eine kürzere Haltedauer ist durch den Fahrzeughalter unverzüglich dem BAFA anzuzeigen, im Falle von Leasing aber nur dann, wenn diese einen anderen Fördersatz zur Folge hat. Das BAFA ist dann berechtigt, den Fördersatz gemäß der tatsächlichen Leasingdauer neu festzusetzen. Eine derartige Verkürzung der Haltedauer kann beispielsweise bei Laufzeitverkürzungen, Kündigung bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, Halterwechsel (auch innerhalb eines Konzerns) oder vorzeitigen Rückgaben vorliegen.
Empfehlungen von Athlon:
- Sprechen Sie bitte vor Antragstellung für förderfähige Fahrzeuge mit einer Laufzeit von <24 Monaten mit Ihrem Betreuer bei Athlon. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihren Vertrag auf mindestens 24 Monate verlängert.
- Auf Grund der geänderten Bedingungen empfiehlt Athlon seinen Kunden, künftig förderfähige Fahrzeuge nur noch mit einer Mindestleasingdauer von 24 Monaten zu leasen, um den vollen Umweltbonus zu erhalten.
** Wir weisen daraufhin, dass hier auf eine Seite verlinkt wird, die nicht von der Athlon Germany GmbH betrieben wird. Die Athlon Germany GmbH übernimmt keine Haftung für die dort hinterlegten Inhalte.
FAQ zum Umweltbonus
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Muss das Fahrzeug zugelassen sein, um den Antrag stellen zu können?
Ja. Das Fahrzeug muss ein Kennzeichen und ein Zulassungsdatum haben. Die Informationen holt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom Straßenverkehrsamt.
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Wann erhalte ich meine Auszahlung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle?
Der Prozess der Beantragung des staatlichen Umweltbonus, sowie des Innovationsbonus (sofern möglich), startet nachdem das Fahrzeug zugelassen wurde und Athlon alle Daten für den Beantragungsprozess vorliegen. Sofern der Antrag für das Fahrzeug gestellt wurde, dauert es bis zu der Ausschüttung des Betrages erfahrungsgemäß zwischen 6 und 8 Wochen (ab Antragstellung).
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Muss ich mit der E-Mail von Athlon, dass ein Antrag gestellt wurde, etwas machen?
Nein, dies gilt lediglich als Information, dass der Beantragungsprozess gestartet wurde.
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Erhalte ich den erhöhten Umweltbonus für mein Firmenfahrzeug?
Bitte sprechen Sie Ihre Fuhrparkleitung darauf an. Jegliche Korrekturen werden vorab mit den Fuhrparkverantwortlichen abgestimmt. Dies gilt auch für die Erhöhung der Leasingsonderzahlung durch den erhöhten staatlichen Anteil am Umweltbonus.
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Was benötige ich als Kunde für Unterlagen, um einen Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle selbst stellen zu können?
Leasingvertrag inkl. Anlagen (erhalten Sie von Athlon), ggf. weitere Antragstellerunterlagen bei abweichendem Halter und abweichender Kontoverbindung (werden durch den Kunden selbst gestellt). Sobald die Unterlagen gewisse Zeit nach der Zulassung des Fahrzeugs zur Verfügung stehen, erhalten Sie diese automatisch.
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Ich warte schon länger als 8 Wochen auf die Auszahlung des Umweltbonus:
Es kann immer mal wieder vorkommen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag nicht von Anfang bis Ende durcharbeiten kann. In dieser Situation werden Rückfragen zu den einzelnen Leasingverträgen gestellt, wodurch es zu Verzögerungen der Auszahlung kommt. Je nach Rückfrage kann es hierbei auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.