Veröffentlichungsdatum: 18-06-2019 Athlon

    Am 2. Juli 2016 trat die Umweltprämie in Kraft, ein finanzieller Bonus zur Förderung der Elektromobilität. Die Prämie gilt bei Neuanschaffung (Kauf oder Leasing) von Elektrofahrzeugen, aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen. Für reine Elektroautos liegt der Bonus weiterhin bei 4.000 Euro, für Plug-In Hybride bei 3.000 Euro, wobei jeweils die eine Hälfte der Prämie von den Automobilherstellern und die andere Hälfte vom Bund getragen wird. Förderfähig sind Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro, wenn sich das Fahrzeugmodell auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befindet. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

    Die Umweltprämie wäre Ende Juni 2019 ausgelaufen, wurde nun aber bis zum 31.12.2020 verlängert und gilt für alle Anträge, die bis Ende 2020 bei der Bewilligungsbehörde (dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingehen.

    Mit Antragstand vom 31. Mai 2019 wurden insgesamt 120.071 Anträge gestellt, davon 79.200 für reine Batterieelektrofahrzeuge, 40.802 für Plug-In Hybride und 69 für Brennstoffzellenfahrzeuge.

    Weitere Informationen zum Umweltbonus und das Antragsformular erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.*

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