IFRS 16

Verpflichtet sich Ihr Unternehmen, alle Leasingverträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr in ihre Bilanzen aufzunehmen? Die Anwendung der IFRS 16 Vorschriften ist seit 1. Januar 2019 für jährliche Berichtsperioden verpflichtend und der globale Standard. Athlon unterstützt Sie dabei die IFRS 16 Vorschriften zu erfüllen.

 

    IFRS 16 kurz zusammengefasst

    Derzeit muss ein Unternehmen seine Leasing-Rechnungen nicht als Verbindlichkeiten in den Jahresabschluss eintragen. Das bedeutet, dass diese Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen auch nicht ausgewiesen werden. Problematisch ist dies für Investoren und Anteilseigner, da es so für sie kaum ersichtlich ist, wie es um die Finanzlage eines Unternehmens bestellt ist.

    IFRS 16 wurde im Januar 2016 verabschiedet und wird für alle börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union sowie alle Unternehmen, die sich für eine Rechnungslegung gemäß den IFRS-Standards entscheiden, gelten.

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