H wie Haftungsprivileg*

Mit einem Haftungsprivileg ist die Befreiung von der Haftung – also dem Schadensersatz – gemeint. Grundsätzlich müssen Unternehmen für Schäden aufkommen, die mit einem betrieblichen Fahrzeug verursacht wurden. Abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit des Unfallverursachers beziehungsweise der -verursacherin und davon, wie gewissenhaft der Fuhrpark verwaltet wird, lassen sich die Schadensersatzansprüche gegen ein Unternehmen minimieren. Das Haftungsprivileg von Athlon bietet darüber hinaus eine umfangreiche Schadenabdeckung.

    Im Zuge der gesetzlichen Halterhaftung fallen durch ein Firmenfahrzeug verursachte Schäden immer auf das jeweilige Unternehmen zurück. Die Führungsebene kann die Verantwortung für den Fuhrpark jedoch an eine geeignete Person delegieren. Wenn sich ein Unfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit am Steuer ereignet, kann das Haftungsprivileg zum Tragen kommen. Athlon bietet in diesem Zusammenhang eine besondere Serviceleistung an.

    Das Haftungsprivileg sagt aus, in welchen Fällen sich Unternehmen von der Haftung – also dem Schadensersatz – für einen durch ein Firmenfahrzeug hervorgerufenen Schaden befreien können. Zunächst gilt: Die geschäftsführende Ebene ist primär für den reibungslosen Ablauf sämtlicher mit dem Unternehmen in Verbindung stehender Vorkommnisse verantwortlich. Dazu zählen auch die Nutzung von Fahrzeugen aus der betrieblichen Flotte, da diese als Arbeitsmittel einzustufen sind. Halter dieser Fahrzeuge ist für gewöhnlich der Betrieb. Somit sind Geschäftsführung oder Vorstand in erster Linie sowohl für technisch bedingte als auch personenbezogene Pannen mit einem Firmenfahrzeug verantwortlich.

    Die Geschäftsleitung kann einen Teil dieser Verantwortung abtreten, auch wenn eine subsidiäre Haftung bestehen bleibt. Übernimmt eine persönlich wie fachlich geeignete Person die Aufgabe des Flottenmanagements, haftet diese ab dem Zeitpunkt der Übertragung persönlich dafür, dass im Fuhrpark alles rund läuft. Für gewöhnlich kommt diese Aufgabe den Fuhrparkverantwortlichen zu. Einzelne Verpflichtungen können an die Fahrer:innen oder externe Dritte weitergegeben werden. Diese Übertragung entbindet das Fuhrparkmanagement aber nicht von der Haftung.

    Privilegierte Haftung

    Haben sich Unternehmensführung und Fuhrparkmanagement vorbildlich verhalten und kommt es (trotzdem) zu einem Verkehrsunfall, lässt sich die Verantwortung des Betriebs beziehungsweise der Flottenverantwortlichen unter Umständen gemäß der privilegierten Haftung abstufen. Je nach Kategorie wird entweder die Arbeitgeberseite oder die Seite der Fahrzeugnutzer:innen von der Haftung (teilweise) entbunden. Im Rahmen des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs, also der privilegierten Arbeitnehmerhaftung, gelten folgende Abstufungen:

    • Wurde der Unfall aufgrund einer leichten Fahrlässigkeit des Fahrers oder der Fahrerin verursacht, wird dies als unerhebliches Vergehen eingestuft. Das Haftungsprivileg liegt aufseiten der Mitarbeitenden; der Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen.

    • Bei einer Panne aufgrund mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden dagegen anteilig sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch vom Unternehmen getragen. Für die Angestellten fällt in der Regel der vorab vereinbarte Selbstbehalt an. Eine Analyse der Unfallsituation kann aber auch ergeben, dass das Haftungsprivileg einer Partei komplett zugesprochen wird.

    • Haben eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu einem Unfall geführt, haftet allein der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin. Das Unternehmen unterliegt in diesem Fall dem Haftungsprivileg. Das kommt aber nur in Extremsituationen vor wie beispielsweise bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Im Übrigen ist das auch möglich, wenn eine angestellte Person den Firmenwagen für unerlaubte private Fahrten verwendet und dabei einen Schaden verursacht. Fuhrparkverantwortlichen kann in diesem Fall allerdings die Verletzung der Aufsichtspflicht angelastet werden.

     

    Athlon übernimmt Risiko

    Mit dem Schadenmanagement von Athlon lässt sich das Fuhrparkmanagement weiter optimieren. Dieses setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Der Schadenservice kümmert sich im Falle eines Schadens um alles Erforderliche; die Haftpflichtversicherung sorgt für den nötigen Schutz; das Haftungsprivileg bietet – bei identischer Einzahlung und gleicher Schadenhöhe – die Möglichkeit, die Schadenquote zu minimieren und langfristig die monatliche Rate zu reduzieren.

    Wird in dem Leasingvertrag die Servicekomponente Haftungsprivileg vereinbart, übernimmt Athlon das Haftungsrisiko. Im Falle eines Schadenereignisses fällt für Leasingnehmer:innen lediglich der vereinbarte Eigenanteil an. Mit dieser umfangreichen Schadenabdeckung wird die Kaskoversicherung überflüssig und die Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent entfällt. Beim Haftungsprivileg werden durch die direkte Zahlung an Athlon alle Einzahlungen zu 100 Prozent berücksichtigt. Damit ist man mit Flottenfahrzeugen schnell, sicher und sorglos unterwegs.

    *Unsere Inhalte und Tipps beziehen sich auf aktuelle, allgemein zugängliche Informationen (Recherche September 2022) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Für den individuellen Fall empfehlen wir bei Unklarheiten immer eine juristische Prüfung durch kundige Jurist:innen.