Pflicht: Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrpark
Unternehmen müssen sich an eine Reihe von Vorgaben und Gesetzen halten, um den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Neben Regelungen aus dem Arbeitsrecht betrifft das vor allem auch die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Die UVV dienen dem Nachweis der Betriebssicherheit von Fahrzeugen. Hierbei spielt aber eher der Schutz von Mitarbeitenden eine Rolle und weniger die Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs. Geregelt sind die UVV in der Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die den sicheren Umgang mit Fahrzeugen beschreibt. Die Vorschriften sind grundsätzlich relevant für alle Fahrzeuge eines Betriebes. Davon ausgenommen sind nur solche Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von acht Stundenkilometern nicht überschreiten, wie beispielsweise Bagger oder Straßenwalzen. Als Arbeitgeber ist zunächst die Unternehmensleitung für die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz und somit auch für die Einhaltung der UVV zuständig. In den meisten Fällen delegiert die Unternehmensleitung allerdings die Halterverantwortung und die Pflichten des Arbeitsschutzes an das Fuhrparkmanagement.
Regelungen zur UVV-Prüfung
Laut Paragraf 57 DGUV 70 sind Unternehmen zu einer jährlichen Prüfung der Fahrzeuge verpflichtet. Die UVV-Prüfung ist zweigeteilt und es wird zum einen der arbeits- und zum anderen der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs begutachtet. Dabei werden unter anderem die Bremsleitungen, Hupe, Scheibenwischer und Sonnenblende geprüft. Aber auch Ladungssicherung am Fahrzeug, bewegliche An- und Aufbauteile (wie zum Beispiel Türen, Motorhaube und Kofferraumdeckel) werden unter die Lupe genommen. Zu beachten ist, dass Ladekabel bei Plug-in-Hybriden und Elektrofahrzeugen Vorschrift 3 der DGVU unterliegen. So ist diese Prüfung nicht im Athlon-Dienst UVV enthalten.
Wichtig ist, dass die Prüfung nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden darf. Als sachkundig gilt, wer eine fachliche Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat. Außerdem müssen Kenntnisse über die entsprechenden rechtlichen Anforderungen und Vorschriften vorliegen. „Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden. Zum einen müssen sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahrt werden und zum anderen dienen sie zur rechtlichen Absicherung. Wurde eine UVV-Prüfung nicht durchgeführt, ist mit Ausfällen von Versicherungszahlungen oder Schadensersatzforderungen zu rechnen“, weiß Patrick Stieger, Teamleiter Repair & Maintenance von Athlon. Insbesondere gegenüber verletzten Fahrer:innen oder Dritten können hohe Kosten drohen. Außerdem hat das Unternehmen auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Für die Missachtung der Pflicht zur Fahrzeugprüfung werden Bußgelder von 2.500 bis 10.000 Euro fällig.
Besonderheiten bei E-Fahrzeugen
Paragraf 35 der DGUV-Vorschrift 1 regelt, dass Mitarbeitende bei der ersten Übernahme eines Fahrzeugs in die sichere Verwendung einzuweisen sind. Dazu gehört es, auf potenzielle Gefahrenquellen hinzuweisen, die relevanten Vorschriften mitzuteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erläutern. „Vor allem beim Einsatz von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden im Fuhrpark sollte ein besonderes Augenmerk auf UVV und der richtigen Einweisung liegen. Zu empfehlen ist, dass die Fahrzeugeinweisung über den ausliefernden Händler erfolgen und in Anspruch genommen werden sollte“, sagt Patrick Stieger. So sollte bei E-Fahrzeugen vor allem auf folgende Besonderheiten aufmerksam gemacht werden:
- Neigt sich die Batterieladung dem Ende zu, wird bei den meisten Fahrzeugen die Leistung eingeschränkt. Zunächst wird die Klimaanlage oder die maximale Leistung der Heizung abgeschaltet, dann die Höchstgeschwindigkeit und die Beschleunigung reduziert. Fahrer:innen sollten auch wissen, dass sich die Batterie nie vollständig entladen sollte.
- Fahrer:innen müssen auf die Gefahr eines Stromschlags hingewiesen werden. Bei Elektrofahrzeugen können Spannungen von weit über 600 Volt entstehen.
- Orangefarbene Hochvoltleitungen dürfen nicht berührt werden.
- Einige Bedien- und Anzeigeelemente sind neu und haben eine unbekannte Symbolik. Diese muss erläutert werden.
- Elektrofahrzeuge zeichnen sich durch einen lärmarmen Betrieb aus. Einige Fahrzeuge besitzen ein Acoustic Vehicle Alerting System, das insbesondere Fußgänger warnen soll. Da das aber nicht bei allen Fahrzeugen der Fall ist, ist Vorsicht geboten.
Fahrer:innen aktiv an Prüfungen beteiligt
Fahrer:innen sind selbst aktiv an der UVV-Prüfung beteiligt. Einmal pro Jahr müssen sie eine Schulung durchlaufen, um mit dem Fahrzeug und Gefahren angemessen umgehen zu können. Das Ziel dabei ist es, vor Unfällen zu schützen. Paragraf 36 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 sieht außerdem vor, dass Fahrer:innen täglich vor Fahrtantritt eine Prüfung des Fahrzeugs vornehmen müssen. „Viele Unternehmen greifen hier auf Checklisten zurück, um den Vorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen“, sagt Patrick Stieger von Athlon.
UVV im FullServiceLeasings
Im Rahmen des Bausteins „Reparatur und Wartung“ des FullServiceLeasings von Athlon kann die UVV-Prüfung optional zugebucht werden. In diesem Fall muss die UVV-Prüfung pro Fahrzeug nicht separat bezahlt werden, sondern ist im Baustein inkludiert. „Das beinhaltet die Kostenübernahme der jährlich verpflichtenden Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften für Pkw und Transporter. Wir bieten die Abwicklung der UVV ganz einfach und unkompliziert über die Service-Karte von Athlon an. Wir empfehlen, die UVV-Prüfung bestmöglich mit anderen Wartungsterminen wie Inspektion oder Reifendienst zusammenzulegen. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern erhöht auch die Verfügbarkeit der Fahrzeuge“, erklärt Patrick Stieger.