K wie Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung dient dem Schutz des eigenen Fahrzeugs. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Autos, greift diese Versicherung. Es wird unterschieden zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung besteht in Deutschland keine Pflicht, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung.

    Wer sein Auto neben der Haftpflichtversicherung zusätzlich absichern will, hat die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung greift bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs.

    Während eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am Fahrzeug übernimmt, die durch das Fahrzeug am Eigentum Dritter entstanden sind, schützt eine Kaskoversicherung vor finanziellen Folgen am eigenen Auto. Fuhrparkverantwortliche können sich bei dieser freiwilligen Leistung zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung entscheiden. Eine Teilkaskoversicherung reguliert in der Regel Kosten die durch Diebstahl des Fahrzeugs, durch Glasbruch, Marderbisse oder Wildunfälle sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung entstehen. Außerdem sind Elementarschäden beispielsweise durch Sturm, Hagel, Blitz, Brand und Explosion sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit inbegriffen. Bei der Vollkaskoversicherung werden alle Schäden der Teilkasko übernommen. Zusätzlich sind Fuhrparkverantwortliche vor selbstverschuldeten Unfällen der Fahrer sowie Schäden durch Vandalismus geschützt. Die genauen Konditionen und konkreten Kostenübernahmen hängen vom vereinbarten Selbstbehalt, dem jeweiligen Tarif und Vertragspartner ab.

    In bestimmten Fällen muss die Kaskoversicherung einen Schaden nicht oder nur anteilig übernehmen. Neben vorsätzlich herbeigeführten Schäden zählt dazu außerdem das Fahren trotz Fahrverbots oder die zu späte Meldung des Schadens. In der Regel sollte eine Schadensmeldung innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Geschieht das nicht, kann die Versicherung Abzüge machen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser selbstverständlich unverzüglich gemeldet werden.

    Um die Beiträge bei einer Kaskoversicherung zu mindern, gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit der Selbstbeteiligung. Im Schadenfall wird dann ein Teil der Kosten – beispielsweise 150, 300 Euro oder mehr – selbst übernommen. Zudem können die Beiträge im Laufe der Zeit durch den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt oder Änderung der prognostizierten Fahrleistung sinken. Wenn über viele Jahre keine Unfälle passieren oder Schäden am Auto entstehen, können dadurch finanzielle Vorteile entstehen.

    Bei Fuhrparks kann es sinnvoll sein, mit einer Flottenversicherung nicht Einzelfahrzeuge, sondern viele Fahrzeuge zu integrieren. In der Regel lassen sich dann Pakete schnüren, die genau auf den jeweiligen Fuhrpark passen, inklusive Kasko- oder Gap-Versicherung, die bei geleasten Fahrzeugen bei Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen Zeitwert und vertraglich vereinbarten Forderungen abdeckt.

    Im Rahmen des FullServiceLeasing von Athlon ist im Baustein Schadenmanagement und Versicherung eine Haftpflichtversicherung integriert. In diesem Fall treten keine zusätzlichen Kosten auf.

    „Durch unseren Baustein Haftungsprivileg geben wir einen erweiterten Schutz. Das Haftungsprivileg von Athlon ersetzt die herkömmliche Kaskoversicherung und unsere Kunden profitieren von einer umfangreichen Schadenabdeckung. Vom Glasschaden bis hin zum Vandalismus sind unsere Kunden immer auf der sicheren Seite. Und das alles ohne die übliche Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent“, unterstreicht Andreas Huber, Manager Claims & Insurance bei Athlon.

     

    *Unsere Inhalte und Tipps beziehen sich auf aktuelle, allgemein zugängliche Informationen (Recherche Januar 2023) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Für den individuellen Fall empfehlen wir bei Unklarheiten immer eine juristische Prüfung durch kundige Jurist:innen.