EDIT: Verlinkungen müssen zum Umweltbonus führen

    E-Fahrzeuge sind attraktiver als je zuvor, dafür sorgt neben den zahlreichen neuen Entwicklungen der Automobilindustrie und der sich stetig verbessernden Ladeinfrastruktur auch die Bundesregierung.

    Seit dem 19. Februar 2020 gilt das erhöhte Förderprogramm Elektromobilität (FEM), mit dem der Umweltbonus (Hersteller- und Bundesanteil) für E-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Wasserstofffahrzeuge von bis zu 4.000 Euro auf bis zu 6.000 Euro aufgestockt wurde und kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Wagens in Anspruch genommen werden. Damit soll die Schadstoffbelastung der Luft weiter reduziert und die Nachfrage nach den umweltschonenden Elektrofahrzeugen erhöht werden.

    Die erhöhten Prämien machen die kurzfristige Integration von E-Mobility in die Flotte interessant. Denn bei Athlon haben Flottenmanager die Möglichkeit auch den BAFA-Zuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus) direkt auf Ihre Leasing-Rate anrechnen zu lassen, so dass sich diese entsprechend verringert.

     

    E-Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro werden nach der neuen Regelung grundsätzlich insgesamt mit 6.000 Euro (Hersteller- und Bundesanteil) bezuschusst, Käufer von Autos mit Elektroantrieb bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro erhalten 5.000 Euro. Ist der Nettolistenpreis des Basismodells allerdings höher, wird das Fahrzeug nicht bezuschusst. Bei Plug-in-Hybriden erhöht sich der Zuschuss je nach Kaufpreis auf bis zu 4.500 Euro. Um sich für eine Prämie zu qualifizieren muss der Pkw auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge* stehen. Außerdem muss er mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen bleiben und die übrigen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.

    Die erhöhte Prämie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt grundsätzlich auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 04. November 2019 zugelassen wurden.

    Beim Leasing eines E-Fahrzeugs von Athlon beantragen wir die Prämie gerne für Sie. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in einem einstufigen Verfahren, für das der Antrag elektronisch eingereicht werden kann. Einzige Bedingung dabei: Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung zugelassen worden sein. Ob und in welchem Umfang das gewünschte Fahrzeug den Förderrichtlinien entspricht, entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Informationen der BAFA*.

    Wie bisher teilen sich Bund und Automobilindustrie die Kosten für die bis 2025 verlängerte Umweltprämie. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Mit diesen Mitteln sollen weitere 650.000 bis 700.000 Fahrzeuge bezuschusst werden.

    Bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Umweltprämie berät Athlon Sie gerne.


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